Insolventer Kryptofonds Three Arrows: Büros verwaist, Chefs nicht auffindbar
Die Pleite des Krypto-Hedgefonds Three Arrows Capital hat etliche Firmen in Mitleidenschaft gezogen. Die Insolvenzverwalter machen den Chefs schwere Vorwürfe.
Die beiden Gründer des kürzlich in Insolvenz gegangenen Krypto-Hedgefonds Three Arrows Capital seien laut den Insolvenzverwaltern aktuell weder erreichbar noch auffindbar. Das erklärten die Verwalter in einem am Freitag eingereichten Gerichtsdokument, das die Nachrichtenagentur Reuters zugänglich gemacht hat. Demzufolge hätten die beiden Fondsgründer Zhu Su und Kyle Davies auch bislang keine Kooperationsbereitschaft gezeigt.
Den Aufforderungen für ein persönliches Treffen seien die beiden nicht nachgekommen, beklagen die Insolvenzverwalter im Dokument. Stattdessen habe es lediglich ein Zoom-Meeting gegeben, bei dem auch zwei Personen mit den Namen Zhu Su und Kyle Davies präsent gewesen wären. Wobei sich diese allerdings nicht zu Wort gemeldet hätten und auch ihre Kameras und Mikrofone permanent abgestellt waren. Gesprochen hätten nur die Anwälte, die Three Arrows vertreten.
Die Post stapelte sich
Kurz nach ihrer Ernennung hätten die Insolvenzverwalter auch den Versuch eines Besuchs vor Ort im Singapurer Büro von Three Arrows unternommen. Die Büroräume schienen demnach aber verlassen, die Tür sei verschlossen gewesen und von außen habe man erkennen können, dass sich hinter der Tür ungeöffnete Post an Three Arrows stapelte. Die Anwälte hätten im Zoom-Meeting behauptet, dass es sich hier nur um die Meldeadresse der Mutterfirma der insolventen Fondsgesellschaft gehandelt habe, was laut den Insolvenzverwaltern aber nicht zum Eindruck vor Ort passe.
Ferner warnen die Insolvenzverwalter auch vor der Gefahr, dass die noch bestehenden Vermögenswerte von Three Arrows beiseite geschafft werden könnten. Es handele sich nämlich vor allem um Barvermögen, Kryptowährungen und NFTs, die man leicht transferieren könne. Gerüchten nach versuche Zhu Su auch gerade Immobilien in Singapur im Wert von mehreren zehn Millionen US-Dollar zu verkaufen.
Eine Insolvenz mit Nachbeben
Inzwischen meldete sich Zhu Su via Twitter zu Wort und erhob seinerseits Vorwürfe gegen die Insolvenzverwalter. Der gute Wille zur Kooperation der beiden Gründer sei geködert worden. Teil des Tweets sind zwei Screenshots von Anwaltsschreiben, die unter anderem die Frage aufwerfen, ob die Insolvenzverwalter verschuldet haben, dass ein Deal mit dem Start-up Starkware geplatzt sei. Auch vom Gerichtsdokument mit den Vorwürfen der Insolvenzverwalter habe man keine Kopie erhalten. Zu den Vorwürfen nahm er keine Stellung.
Three Arrows Capital hatte Ende Juni Insolvenz in den USA Insolvenz angemeldet. Berichten nach hatte sich der Singapurer Hedgefonds massiv mit Krediten versorgt, um gehebelt auf Kryptowährungsbewegungen zu spekulieren. Ungefähr zehn Milliarden US-Dollar soll der Fonds zeitweise verwaltet haben, im April laut Gerichtsdokumenten noch drei Milliarden US-Dollar. Als die Kryptowährungs-Kurse sanken und der Stablecoin TerraUSD zusammenbrach, in den Three Arrows wohl auch erheblich investiert war, stürzte das Finanzkonstrukt des Fonds in sich zusammen.
Das brachte auch noch eine Reihe von anderen Firmen in Schieflage, die Three Arrows große Summen geliehen hatten. Vergangene Woche musste etwa die Zins- und Kreditplattform Voyager Digital ihrerseits in Insolvenz gehen. Ende Juni hatte das Unternehmen eine ausbleibende Zahlung vom Krypto-Hedgefonds Three Arrows Capital über 15.250 Bitcoin sowie 350 Millionen Einheiten des Stablecoins UDC vermelden müssen – umgerechnet derzeit über 600 Millionen Euro. Dem Dienstleister Blockchain.com wiederum soll Three Arrows 270 Millionen US-Dollar schuldig sein. Andere von der Pleite betroffene Firmen sperrten die Gelder ihrer Kunden bis auf Weiteres.
Das zuständige Gericht im US-Bundesstaat New York gab laut Bericht des Fachdienstes The Block am Dienstag den Anträgen der Insolvenzverwalter statt, die nun die Kontrolle über die bekannten Vermögenswerte von Three Arrows übernehmen dürfen. Ebenfalls werde ihnen demnach gestattet die beiden Gründer sowie weitere relevante Personen vorzuladen.
(axk)