Intel legt Einspruch gegen EU-Strafe ein
In seiner Klage gegen die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,06 Milliarden Euro beruft sich der Konzern auf die Menschenrechte. Es habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich wie in einem herkömmlichen Gerichtsverfahren zu verteidigen.
Der US-amerikanische Prozessorhersteller Intel hat wie erwartet am EU-Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße eingereicht. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass die Richtlinien und das Verhalten des Unternehmens jederzeit legal und ehrlich gewesen seien, berichtet die New York Times. Die EU-Kommission wiederum meine laut ihrem Sprecher Jonathan Todd, ihre Entscheidung, Intel wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eine Buße von 1,06 Milliarden Euro aufzuerlegen, sei rechtlich einwandfrei.
In seiner Klage beschwert sich Intel laut Wall Street Journal darüber, dass die EU-Kommission Menschenrechtsverletzungen begangen habe. Das Unternehmen habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich wie in einem herkömmlichen Gerichtsverfahren zu verteidigen. Die EU-Kommission hatte einen Antrag Intels auf eine mündliche Anhörung zu dem Fall abgelehnt. Weitere Details zu der Begründung der Klage wurden demnach nicht bekannt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird nicht vor einem Jahr gerechnet.
Intel ist nicht das erste Unternehmen, das sich in seiner Klage gegen eine EU-Entscheidung auf die Menschenrechte beruft. Ähnlich argumentiert laut Wall Street Journal beispielsweise das französische Unternehmen Saint-Gobain Glass in einem aktuellen Verfahren. Es bekam voriges Jahr eine Geldbuße von 899 Millionen Euro auferlegt. Für Rechtsexperten wie zum Beispiel Arianna Andreangeli von der Universität Liverpool oder Denis Waelbroeck von Ashurst LLP in Brüssel sei es möglicherweise angebracht, dass aufgrund der Höhe der verhängten Geldbußen Fälle wie Intel eher strafrechtlich vor einem Gericht verhandelt werden müssten.
Die EU-Kommission verweise hingegen darauf, dass gegen jede ihrer Entscheidung Einspruch eingelegt werden könne. Es gebe ein striktes Verfahren, um die Rechte der Beschuldigten zu wahren, wie zum Beispiel eine strenge interne Überprüfung und die Möglichkeit der Anhörung. Das bezweifelt Wolfgang Bosch von der Frankfurter Kanzlei Gleiss Lutz, der die zu einer Geldbuße von 147 Millionen Euro verdonnerte Schindler Holding vertritt. Eine Anhörung finde nicht statt, bevor sie nicht eigens einberaumt werde.
Intel hatte vorher bereits angekündigt, sich an die Anweisungen der EU-Kommission zu halten. Unklar ist, wie das umgesetzt werden soll. Die Klage hat für die Zahlungsfrist keine aufschiebende Wirkung. Der Konzern will das Geld in diesem Quartal zahlen und hat es bereits zurückgelegt. Im vergangenen Quartal geriet das Unternehmen deshalb erstmals seit 1988 in die roten Zahlen. Intel plant nicht, eine Abschrift seiner Klage zu veröffentlichen. Das EU-Gericht wird voraussichtlich in ein paar Wochen eine Zusammenfassung herausbringen.
Auch der Software-Konzern Microsoft hatte beim EU-Gericht erster Instanz Einspruch gegen eine Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro aus dem Jahr 2004 eingelegt. 2007 entschied das Gericht im Sinne der EU-Kommission. (anw)