Internationaler Elektroschrott-Tag: Entsorgen, aber richtig!

Haben Sie schon mal einen defekten Akku oder eine elektrische Zahnbürste mit dem Hausmüll entsorgt? Damit wären Sie nicht allein.

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(Bild: dokumol, gemeinfrei)

Lesezeit: 4 Min.

Noch landen sehr viele Elektroaltgeräte nicht dort, wo sie eigentlich hingehören. Dabei gibt es inzwischen sehr viele Abgabemöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte, Batterien oder mit Elektronik versehenes Spielzeug oder Kleidungsstücke wie blinkende Turnschuhe.

Dabei müssen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter, die derartige Elektronik anbieten, laut Elektrogesetz (ElektroG) Altgeräte bis zu einer Größe von 25 Zentimeter annehmen. Und zwar unentgeltlich und ohne, dass Sie das Gerät oder die Batterie dort gekauft haben. Das Batteriegesetz (BattG) schreibt vor, dass jeder Hersteller von Gerätebatterien zur Rücknahme verpflichtet ist und ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einrichten und betreiben muss. Batterien und Akkus können Sie beispielsweise auch beim nächsten Einkauf im Supermarkt abgeben. Übrigens sind Sie als Endnutzer nach §18 der Batterieverordnung zur Rückgabe der Altbatterien sogar verpflichtet.

Defekte Steckerleisten, ausgedientes Elektronikspielzeug oder alte Küchengeräte können Sie bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie dem kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghof fachgerecht entsorgen lassen. Dort steht üblicherweise ein separater Tisch für derartige Kleingeräte. Batterien und Akkus sollte man ebenso wie Leuchtmittel vor der Abgabe entfernen und sie getrennt entsorgen. Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus verursachen regelmäßig Brände auf Recyclinghöfen und Mülldeponien. Auch leere Druckerpatronen und Tonerkartuschen gehören zum E-Schrott und müssen entsprechend entsorgt werden. Bevor Sie alte Mobilgeräte entsorgen, sollten Sie alle darauf befindlichen Daten vollständig löschen.

Für große Fernseher finden Sie beim Wertstoffhof meist einen eigenen Container, der Altgeräte aufnimmt. Plan E, eine gemeinsame Herstellerinitiative, informiert auf ihrer Website über die nächstgelegenen Entsorgungsstellen. Alternativ kann man E-Schrott ähnlich wie Sperrmüll zu Hause abholen lassen, was aber je nach Wohnort und Gerät kostenpflichtig sein kann.

Größere Geräte wie Kühlschrank oder Waschmaschinen nehmen die kommunalen Wertstoffhöfe entgegen oder Sie geben diese bei der nächstgelegenen Mülldeponie ab. Außerdem können Sie das Geschäft mit der Entsorgung beauftragen, in dem Sie das neue Ersatzgerät beziehen. Elektrofachmärkte sind verpflichtet, sich im Gegenzug zum Neukauf kostenlos um die Altgeräte zu kümmern. Online-Händler sind verpflichtet, Ihnen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu nennen, bei denen Sie das Altgerät im Gegenzug zum Neukauf kostenlos entsorgen können.

Den größten Anteil machen in Europa Elektrokleingeräte wie Toaster, Mikrowellen, Rasierer, Radios, elektrisches Spielzeug oder auch E-Zigaretten aus, im Jahr 2022 waren es 20,4 Millionen Tonnen. Den kleinsten Anteil hatten Photovoltaik-Panels mit rund 600.000 Tonnen. Die Entsorgung von Solarmodulen wirft hierzulande noch Probleme auf: Mögliche Abgabestellen liegen meist weiter entfernt und das Recycling der wertvollen Rohstoffe funktioniert nur mäßig. Dabei werden nach Einschätzung von Experten ab 2030 in Deutschland über 500.000 Tonnen alte PV-Module anfallen, in denen Rohstoffe wie Aluminium, Glas, Kupfer, Silber und Silizium stecken. Die Entsorgung der PV-Module ist im Elektrogesetz (ElektroG) geregelt, die Module gelten nämlich rechtlich als Elektrogeräte.

Beim Recycling von Solarmodulen kann man wertvolle Stoffe zurĂĽckgewinnen - darunter Aluminium, Kupfer, Glas und auch Silizium.

(Bild: (Bild: Reiling PV-Recycling GmbH & Co. KG))

Demnach kann man Module aus privaten Haushalten in handelsüblichen Mengen (meist bis zu 20 Module) kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Bei größeren Mengen aus gewerblichen Anlagen koordinieren die Hersteller die Abholung zu den Recyclinghöfen etwa über Dienstleister. Die Rücknahmepflicht durch die Hersteller besteht erst seit Ende 2015. Alle Pflichten für eine ordnungsgemäße Entsorgung älterer Module liegen beim Besitzer. Die Entsorgung der vor dem 24.10.2015 in Verkehr gebrachten Photovoltaik-Module stelle die größte Herausforderung im Hinblick auf die unmittelbare Zukunft dar, da es sich um die bald anfallenden größeren Masseströme handelt", erklärte die Deutsche Umwelthilfe in ihrem Weißbuch (PDF).

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(uk)