Internet-Auktion gefälschter Rolex-Uhren verboten

Auf der Plattform des Internetauktionators Ricardo.de dürfen keine gefälschten Rolex-Uhren mehr versteigert werden, entschied das Landgericht Köln.

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Von
  • Maria Benning

Auf den Web-Seiten des Hamburger Internetauktionators Ricardo.de dürfen keine gefälschten Rolex-Uhren mehr versteigert werden, entschied heute die 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln. Bei den Versteigerungen der nachgemachten Markenuhren handele es sich um einen Verstoß gegen das deutsche Markenrecht, erklärt das Gericht in der Urteilsbegründung. Das Markenzeichen Rolex ist seit 1913 geschützt. "Rolex-Produkte werden nur durch offizielle Juweliere verkauft und sind nicht im Internet erhältlich", heißt es auf der Homepage der Firma Rolex.

Mit dem Urteil entsprach das Landgericht Köln einer Klage von mehreren Schweizer Firmen, die die Original-Uhr vertreiben. Die fraglichen Versteigerungen fanden auf Ricardo-private statt, einem Auktionsbereich, in dem nicht Ricardo selbst, sondern private Anbieter versteigern. Dennoch machte das Kölner Urteil die Auktionsfirma und nicht den Anbieter für den Handel verantwortlich.

"Ricardo stellt im Internet nicht nur die Plattform bereit, sondern tritt auch selbst als Anbieter auf", erläuterte der Pressesprecher des Landgerichts, Heinz-Georg Schwitanski, die Rechtsauffassung des Gerichts. Ricardo bestimme die Laufzeit des Angebots und verdiene mit dem Handel auf der Auktionsplattform Geld. Daher sei Ricardo auch für unlautere Angebote verantwortlich, entschieden die Richter.

Ricardo-Sprecher Matthias Quaritsch widersprach dieser Auffassung: "Nicht wir selbst, sondern Mitglieder von uns haben versucht, die Uhren zu verkaufen", erklärte Quaritsch gegenüber heise online. "Auch die Post übermittelt rechtsgerichtetes Gedankenmaterial und nimmt dafür Geld. Aber niemand würde auf die Idee kommen, die Post für die Inhalte verantwortlich zu machen", sagte der Sprecher. Ob die Hamburger Online-Auktionsfirma Berufung einlegen wird, ist zur Zeit noch offen. "Solange uns das Urteil noch nicht vorliegt, können wir dazu nichts sagen", meinte Quaritsch. Vor kurzem erst hatte ein US-Gericht entschieden, dass eBay nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, wenn über seine Web-Auktionen illegal kopierte Tonträger versteigert würden. (mbb)