US-Gericht: eBay nicht für illegale Angebote verantwortlich

Der Superior Court in San Francisco wies die Klage eines Grateful-Dead-Fans ab, der die Versteigerung illegaler Konzertmitschnitte über eBay verhindern wollte.

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Von
  • Axel Kossel

In den USA ist das Online-Auktionshaus eBay nicht verantwortlich, wenn ein Mitglied illegal kopierte Tonträger versteigert. Das entschied gestern der San Francisco Superior Court. Richter Stuart Pollak begründete sein Urteil mit der Entscheidung zum Communication Decency Act, wonach Diensteanbieter nicht für Äußerungen anderer bestraft werden dürfen. Der Versuch des Klägers, eBay für die Angebote seiner Mitglieder verantwortlich zu machen, entspreche den mehrfach gescheiterten Versuchen, Serviceprovider für die Verbreitung von Beleidigungen oder pornografischem Material verantwortlich zu machen, erklärte Pollak.

Die Klage gegen eBay hatte Randall Stoner eingereicht, ein Fan der Musikgruppe Grateful Dead. Er wollte damit verhindern, dass weiterhin illegale Konzertmitschnitte der Gruppe versteigert werden. Sein Anwalt Charles Perkins konzentrierte sich dabei nicht auf die Copyright-Verletzung, sondern begründete die Klage damit, dass gewöhnliche Auktionshäuser oder Plattengeschäfte solche Mitschnitte auch nicht versteigern beziehungsweise verkaufen dürfen.

Der eBay-Anwalt Jay Monahan begrüßte die Entscheidung. Das Online-Auktionshaus könne nun sein Geschäft betreiben, ohne sich ständig vor Klagen fürchten zu müssen. Doch die Sache dürfte noch nicht ausgestanden sein. Perkins kündigte jedenfalls an, in Berufung zu gehen. "Wir versuchen, eBay für die Aufsicht der Auktionen verantwortlich zu machen, nicht für die Äußerungen von irgendjemand", kommentierte er die Entscheidung von Richter Pollak. (ad)