Internet-Nutzung wird Versicherungsangestellten zum Verhängnis
Einer Angestellten einer Schweizer Versicherung wurde gekündigt, da sie während einer Migräne-Erkrankung das Internet nutzte und sich dabei trotz gesteigerter Empfindlichkeit Lichteinflüssen aussetzte.
Die Schweizer Versicherung Nationale Suisse hat im November einer Angestellten gekündigt, da sie sich wegen einer Migräne krank gemeldet hatte, aber zuhause im Internet aktiv gewesen ist. Das Vertrauen sei zerrüttet worden, da die Angestellte angegeben hatte, wegen der durch die Krankheit verursachten besonderen Lichtempfindlichkeit nicht am Bildschirm arbeiten zu können, berichtet Telepolis. Die ehemalige National-Suisse-Angestellte hatte behauptet, "im Bett liegend mit ihrem iPhone aufs Internet zugegriffen" zu haben.
Die Versicherungsangestellte hatte laut einem Bericht der Schweizer Zeitung 20 Minuten während ihrer Krankheit das Social Network Facebook genutzt. Entgegen dieser und anderer Berichterstattung sei nicht der Facebook-Besuch als solches, sondern der Vertrauensmissbrauch maßgeblich für die Kündigung gewesen, da sich die Ex-Mitarbeiterin zuhause Lichteinflüssen ausgesetzt habe, berichtet Telepolis. Hätte sich jemand beispielsweise wegen Grippe krank gemeldet, wäre durch private Internet-Aktivitäten kein Kündigungsgrund erwachsen, sagte demnach National-Suisse-Sprecherin Sophia Schor.
Nationale Suisse macht "aus Datenschutzgründen" keine näheren Angaben zum genauen Ablauf der Entdeckung. Das Unternehmen betont aber, dass weder eine systematische Kontrolle privater Internetauftritte von Mitarbeitern – in einem "Petzwerk", wie die Financial Times Deutschland titelt – noch andere "Spionage-Aktivitäten" stattfänden. Die Facebook-Aktivität der Entlassenen sei "zufällig" von einem Mitarbeiter der Firma entdeckt worden, anders lautende Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin entbehrten jeder Grundlage. Diese hatte der Versicherung vorgeworfen, ihr unter einer Scheinidentität nachspioniert zu haben.
Siehe dazu in Telepolis:
(anw)