Internet-Zensur: Provider wollen "Radikal" blockieren

Mit dem Verbreiten von Web-Seiten der Zeitschrift "Radikal" oder auch nur Verweisen darauf kann man sich des "Werbens für eine terroristische Vereinigung", der "öffentlichen Billigung von" sowie der "Anleitu

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Von
  • Bert Ungerer

Mit dem Verbreiten von Web-Seiten der Zeitschrift "Radikal" oder auch nur Verweisen darauf kann man sich des "Werbens für eine terroristische Vereinigung", der "öffentlichen Billigung von" sowie der "Anleitung zu Straftaten" schuldig machen. Diese Auffassung teilte die Bundesanwaltschaft am 30. August der "Internet Content Task Force" (ICTF) mit, einer im Frühjahr dieses Jahres gegründeten Vereinigung deutscher Internet-Provider zur freiwilligen Selbstkontrolle - verbunden mit dem "Hinweis", daß sich die Provider "möglicherweise der Beihilfe zu diesen Straftaten strafbar machen".

Dieser Hinweis reichte aus, daß die ICTF ihren Mitgliedern die zunächst vierwöchige Sperrung zweier Web-Server (www.serve.com und www.xs4all.nl) empfahl, die die Zeitschrift Radikal führen - mit sofortigem, aber zweifelhaftem Erfolg. Xs4all umgeht die Sperrung bereits durch ständige Änderung seiner IP-Adressen, was die Bundesanwaltschaft noch nicht mit neuen Drohungen an die Provider gekontert hat. Zudem sind die anstößigen Inhalte als Reaktion auf den Zensur-Vorstoß auf zahlreichen Mirror-Sites rund um die Welt wiederzufinden. Mit der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit müßten Staatsanwälte und ICTF nun Deutschlands komplette Trennung vom Rest der Internet-Welt betreiben.

Weitere Informationen unter http://www.anwalt.de/ictf/p960901d.htm und - falls trotz Zensur erreichbar - http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/felipe.html (un)