Interoperable Verwaltung in Europa: EU-Rat und EU-Parlament einigen sich

Verwaltungen in Europa sollen künftig reibungsloser zusammenarbeiten können. Auf ein Gesetz dafür haben sich EU-Rat und -Parlament geeinigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen

(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Eine neue Verordnung soll in der EU die grenzübergreifende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU stärken. EU-Rat und EU-Parlament haben sich nun auf das "Gesetz für ein interoperables Europa" geeinigt, das die EU-Kommission Ende 2022 vorgeschlagen hatte. Damit sollen grenzüberschreitende Verwaltungsvorgänge reibungsloser werden, besonders in den Bereichen Steuern und Zoll, Verkehr, Umwelt, Landwirtschaft, Gesundheit, Justiz und Inneres.

Wie wichtig grenzüberschreitende Interoperabilität sein kann, habe sich beispielsweise während der Coronavirus-Pandemie gezeigt, erläutert die EU-Kommission. Sie sei erforderlich gewesen für die Ausstellung EU-weit zugänglicher digitaler COVID-19-Zertifikate und für den Echtzeit-Datenaustausch über verfügbare Betten in den Intensivstationen der Krankenhäuser. Ebenso könne Interoperabilität den Aufnahme- und Integrationsprozess von Migranten vereinfachen.

Allgemeiner erläutert die Kommission, bisher würden Verwaltungen Bürger und Unternehmen zu oft dazu zwingen, immer wieder dieselben Informationen neu anzugeben. Um das zu vermeiden, müssten Verwaltungen Zugang zu Registern und anderen Datensammlungen auf verschiedenen Ebenen des öffentlichen Sektors haben. Durch mangelnde Interoperabilität blieben diese Datenquellen unzugänglich, das führe wiederum zu kostspieligen und zeitaufwendigen Verwaltungsverfahren, zu größerem Aufwand für Bürger und Unternehmen sowie für die Verwaltungen.

Für die EU-Kommission wäre optimal, dass beispielsweise Bürger bei Verwaltungsvorgängen nicht immer wieder PDF-Dokumente als Belege einreichen müssten und es stattdessen Dienste und Prozesse gebe, die vollständig automatisiert und durchgehend digitalisiert sind. Seit 2010 existiert zwar ein europäischer Interoperabilitätsrahmen, er sei der wichtigste Bezugspunkt der Interoperabilitätspolitik der EU, schreibt die EU-Kommission, er sei aber nicht verbindlich. Auch habe es an Mitteln gefehlt, um die Mitgliedsstaaten, Regionen und Kommunen zu unterstützen, um den Rahmen umzusetzen.

Der besteht unter anderem darin, dass Interoperabilität bereits in einem frühen Stadium des politischen Entscheidungsprozesses berücksichtigt wird. Das neue Gesetz soll öffentliche Verwaltungen dazu anreizen, Interoperabilitätslösungen zu entwickeln, mit anderen öffentlichen Stellen zu teilen und die sich daraus resultierende grenzüberschreitende Interoperabilität zu bewerten. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen für all das einen nationalen Koordinator benennen.

Interoperabilität sei also keine rein technische Angelegenheit, betont die Kommission. "Nötig sind vielmehr Vereinbarungen und etablierte Prozesse zwischen verschiedenen Organisationen, abgestimmte Datenbeschreibungen, Gesetze, die einen solchen Datenaustausch ermöglichen, und eine strukturierte langfristige Zusammenarbeit."

Dabei sollen die Interoperabilitätslösungen die Vorschriften zur Privatsphäre und zum Datenschutz der EU "uneingeschränkt achten". Ebenso wichtig sei die Barrierefreiheit und das Recht jeder Person zu achten, Zugang zu seinen Daten zu haben. Nicht interoperable Verwaltungsverfahren abzuschaffen, werde kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, im gesamten Binnenmarkt tätig zu werden, meint die EU-Kommission. Wenn die Verwaltungen auch über größere geografische Entfernungen besser zusammenarbeiten, könnten Unternehmen in der EU jährlich zusammen Kosten in Höhe von bis zu 19 Milliarden Euro einsparen. Die neue Verordnung muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit sie in Kraft treten kann.

(anw)