Irreführende Telekom-Reklame untersagt

Im sogenannten Sauna-Werbestreit hat die Telekom auch in der zweiten Runde verloren.

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Von
  • Christian Persson

Im sogenannten Sauna-Werbestreit hat die Telekom auch in der zweiten Runde verloren. Sie darf einen Werbespot nicht mehr senden, der von dem Gericht als irreführend empfunden wurde. Die Berufung der Telekom gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Flensburg vom 12. März dieses Jahres (Az.: 6 O 25/99), das auf Antrag von Mobilcom zustandegekommen war, wies der sechste Zivilsenat des Gerichts zurück. Mobilcom und die Telekom streiten wettbewerbs- und markenrechtlich seit mehr als einem Jahr wegen diverser Werbebeiträge.

In dem 27 Sekunden langen Werbefilm sitzen zwei Männer in einer Sauna. Es tritt eine Frau hinzu, die nur mit einem großen Badetuch bedeckt ist, auf dem groß bedruckt "8,4" steht. Gleichzeitig erklärt sehr schnell sprechend eine Stimme: "Freuen Sie sich auch! Mit ISDN nach der 10. Minute ab 8,4 pro Minute telefonieren!" Bereits das Flensburger Gericht hatte diese Werbemethode irreführend und wettbewerbswidrig genannt. Das OLG bestätigte diese Auffassung. Die Richter meinten, es sei dem Zuschauer unmöglich, alle Informationen des Spots aufzunehmen und zu verarbeiten. Als Blickfang werde lediglich die Zahl 8,4 herausgestellt. Die untere Zeile des schriftlichen Abspanns, der darauf hinweist, daß der Tarif nur von 18 bis 9 Uhr sowie an Wochenenden gelte, sei vom Fernsehzuschauer kaum wahrzunehmen.

Die Rechtsanwälte der Telekom hatten am Rande der Verhandlung betont, der umstrittene Spot werde ohnehin nicht mehr gesendet. Im Prozeß sei es letztlich "ums Prinzip" gegangen. (cp)