Irreführende Werbung mit Pentium 4 bei Dell

Auf seiner Webseite präsentiert sich Dell als echter Preisbrecher in Sachen Pentium 4: Auf 2999 Mark lautet das Preisschild neben einem 1,5-GHz-Rechner.

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Von
  • Georg Schnurer

Auf seiner Webseite präsentiert sich Dell als echter Preisbrecher in Sachen Pentium 4: Für schlappe 2999 Mark, so heißt es dort, erhält man einen Rechner mit 1,5-GHz-Pentium-4. Zum Angebot, so suggeriert zumindest die Abbildung (siehe Screenshot), gehört ebenfalls ein Monitor und eine Tastatur.

Leider kann man den Lockvogel aber auf Dells Webseite nicht bestellen: Der Angebots-Link unter der Offerte zeigt auf ein Dimension-4100-System mit Pentium-III-CPU. Das günstigste Angebot auf der Webseite für einen Pentium-4-Rechner mit 1,4 GHz, aber ohne Monitor, kostet stattliche 3999 Mark. Hinzu kommen noch einmal 116 Mark Versandkosten. Für das Modell mit 1,5-GHz-Prozessor muß man noch einmal gut 600 Mark mehr auf den Tisch legen. Das abgebildete System mit Monitor schlägt mit mindestens 5201,04 Mark zu Buche, also gut 2200 Mark mehr als das Angebot auf der Startseite suggeriert.

Ein anonymer Einkaufsversuch der c't-Redaktion endete so auch wie zu erwarten war: Der Rechner ist zum angegebenen Preis nicht zu haben. Eine Verkäuferin rief unseren Testkäufer an und erklärte, dass es sich bei dem Internet-Angebot um einen Druckfehler handele. Tatsächlich habe der beworbene Rechner nur einen 1,4-GHz-Prozessor und werde zudem ohne Monitor geliefert. Der angegebene Preis von 2999 Mark verstünde sich zudem zuzüglich Mehrwertsteuer. Damit kostet der nackte 1,4-GHz-Rechner dann 3478,84 Mark – zuzüglich Versandkosten, versteht sich. Nach deutschem Recht müssen Endkundenpreise in der Werbung aber immer einschließlich Mehrwertsteuer angegeben werden.

Eine Erklärung dafür, warum das günstigste über die Webseite bestellbare System dagegen knapp 640 Mark mehr kosten soll, konnte uns die Verkäuferin nicht geben. Unseren Hinweis auf den irreführenden Charakter der Werbung wollte sie nicht hören. "Erzählen Sie mir nicht, wie man das nennt", war der einzige Kommentar, den unser Testkäufer zu hören bekam.

Nach geltender Rechtslage kann sich ein Kunde in Deutschland nicht gegen diese Form der irreführenden Werbung wehren: Dell darf jedem auf die Web-Werbung bezogenen Kaufbegehren widersprechen und damit das Zustandekommen eines Kaufvertrags verhindern. Lediglich Konkurrenten hätten die Möglichkeit, Dell für diese Form der irreführenden Werbung abzumahnen. In den USA, entschied kürzlich erst ein Gericht, müsste Dell dagegen den beworbenen Rechner zum angebotenen Preis verkaufen.

Auf Nachfrage der c't-Redaktion teilte Dell mit, dass die betreffende Internetseite schnellstmöglich überarbeitet werden solle. (gs)