Irreführung beim Datenschutz: Washington verklagt Facebook

Das US-Hauptstadtterritorium District of Columbia, verklagt Facebook: Die insgeheime Datenweitergabe verstoße gegen den Verbraucherschutz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Mark Zuckerberg

Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat zunehmend mehr Sorgen am Hals.

Lesezeit: 3 Min.

"Dieser Fall ist Folge des Versagens des Beklagten Facebook, sein Versprechen zum Schutz der Daten der Verbraucher einzuhalten", eröffnet der Justizminister des US-Hauptstadtterritoriums Washington, DC, seine Zivilklage gegen Facebook. Washington wirft dem Konzern vor, ein DC-Verbraucherschutzgesetz mehrfach verletzt zu haben, in dem er Daten an Dritte weitergegeben hat – trotz gegenteiliger Vorgaben der betroffenen Facebook-Nutzer.

Facebook sammelt große Mengen personenbezogener Daten. Die User können in ihren Konten verschiedene Einstellungen zur Weitergaben ihrer Daten an Dritte vornehmen. Diese Einstellungen müssen auch Anbieter von Programmen, die auf Facebook zugreifen, berücksichtigen, verspricht Facebook. "Facebook ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen", kritisiert nun die Klageschrift.

Erwähnt wird zunächst der Cambridge-Analytica-Skandal. Obwohl nur 852 Facebook-User aus Washington die App des Cambridge-Forschers Aleksandr Kogan installiert hatten, konnte er darüber die Daten von mehr als 340.000 Einwohnern der US-Hauptstadt abgreifen. Und als Facebook das gemerkt hatte, habe es keine angemessenen Schritte unternommen, um den Weiterverkauf der Daten zu unterbinden.

Mehr Infos

Lesen Sie auch den Kommentar:

Anschließend wird der neue, noch schwerwiegendere Skandal um die Weitergabe privater Daten an andere Tech-Konzerne sowie Endgerätehersteller angesprochen. Dieses vorsätzliche Vorgehen Facebooks hatte die New York Times erst am Dienstag an die Öffentlichkeit gebracht.

In der Klage werden fünf konkrete Vorwürfe erhoben:

  1. Facebook habe falsch dargestellt, in welchem Ausmaß es persönliche Daten der Nutzer schützt, welche Datenschutzauflagen für App-Anbieter gelten, und wie die Vereinbarungen zwischen Facebook-Usern und App-Anbietern sich auf die Nutzung der persönliche Daten auswirken;
  2. Facebook habe nicht adäquat offengelegt, dass Userdaten ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen für Apps offenstehen, die Facebook-Freunde der Betroffenen (nicht aber die Betroffenen selbst) heruntergeladen haben;
  3. Facebook habe dabei versagt, betroffene User zu informieren, nachdem deren Daten entgegen Facebooks Nutzungsbestimmungen geerntet und missbraucht wurden;
  4. Facebooks Datenschutzeinstellungen seien "mehrdeutig, verwirrend und schwierig zu verstehen";
  5. Facebook habe nicht offengelegt, dass es bestimmten Firmen spezielle Genehmigungen erteilt hat, womit diese Firmen sich über die Datenschutzeinstellungen von Facebook-Usern hinwegsetzen und deren Daten abrufen konnten.

Damit habe Facebook gegen das Verbraucherschutzgesetz Consumer Protection Procedures Act (CPPA) verstoßen. Begehrt werden ein Geschworenenprozess, eine permanente Unterlassungsverfügung, Schadenersatz, sowie Zivilstrafen.

Die Klage wurde am Mittwoch beim Superior Court of the District of Columbia als District of Columbia v. Facebook, Inc. eingebracht. Das Aktenzeichen liegt noch nicht vor.

(ds)