Italienisches Gericht spricht FTP-Server-Betreiber frei

Der Download Copyright-geschützten Materials ist laut dem obersten italienischen Gerichtshof nach früherem italienischen Recht nicht strafbar, wenn er nicht profitorientiert ist.

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Der oberste Gerichtshof Corte Suprema di Cassazione in Rom hat entschieden, dass der Download auch von Copyright-geschütztem Material wie Musik, Software und Filmen aus dem Internet zu privaten und nicht-gewinnorientierten Zwecken nicht bestraft wird. Damit endet ein Verfahren gegen zwei Studenten, die 1999 an der Turiner Universität einen FTP-Server aufgebaut hatten, der aber nur kurze Zeit lief.

Die Studenten waren von der Vorinstanz zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde in der Berufung auf drei Monate und zehn Tagen herabgesetzt. Das nun in italienischen Medien kursierende, abschließende Urteil fiel im November und wurde am 9. Januar veröffentlicht.

Carlo Blengino, Anwalt der Verteidigung, feiert dies laut Corriere della Serra als einen grundsätzlichen Sieg für das Filesharing. Die Verwertungsgesellschaft Società Italiana degli Autori ed Editori weist aber darauf hin, dass das Urteil noch auf Grundlage des ursprünglichen Urheberrechts abgefasst wurde. Dieses habe sich in der Zwischenzeit geändert, unter anderem durch Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht und geistigen Eigentum, sodass nun jede Form der Verwendung Copyright-geschützten Materials autorisiert werden müsse. (anw)