Jobportal-Betreiber Monster Worldwide im Visier der Börsenaufsicht

Die US-Börsenaufsicht SEC geht dem Verdacht nach, dass Monster Worldwide in mehreren Fällen Zuteilungstermine für Aktienoptionen nachträglich umdatiert haben könnte, um den Wert der Optionen für eigene Manager zu steigern.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Online-Jobportal Monster Worldwide Inc. ist wegen Unregelmäßigkeiten bei der Gewährung von Aktienoptionen für Top-Manager ins Visier der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) geraten. Nach Informationen des Wall Street Journal (WSJ) geht die SEC dem Verdacht nach, dass Monster Worldwide in mehreren Fällen Zuteilungstermine nachträglich umdatiert haben könnte, um den Wert der Optionen für die Inhaber zu steigern. Aktienoptionen berechtigen Mitarbeiter, Unternehmensanteile zu festgelegten Zeitpunkten in der Zukunft zu kaufen und das zu einem Preis, der zum Zeitpunkt der Optionsgewährung aktuell ist; Profit erzielen die Inhaber, wenn die Aktie in der Zwischenzeit über den Ausübungspreis steigt.

Laut WSJ weisen Pflichtmitteilungen von Monster Worldwide an die SEC ungewöhnliche Muster auf: So wurde etwa bei mehr als der Hälfte der zwischen 1997 und 2001 gewährten Aktienoptionen an die damalige Nummer zwei im Unternehmen, James J. Treacy, als Ausübungszeitpunkt der niedrigste Aktienkurs des Jahres oder des jeweiligen Geschäftsquartals angegeben. Nach WSJ-Berechnungen liegt die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Häufung solcher "Best-Buy-Termine" aber nur bei eins zu neun Millionen. Bei Monster Worldwide will man von einer gezielten Manipulation indes nichts wissen: "Derzeit gibt es keine Hinweise auf Rückdatierungen oder andere Ungebührlichkeiten", erklärte Andrew McKelvey. Der Monster-Chef wies aber auch darauf hin, dass die internen Überprüfungen noch nicht abgeschlossen seien.

Der SEC sind die fragwürdigen Praktiken bei der Zuteilung von Aktienoptionen für Manager schon länger ein Dorn im Auge. Derzeit geht die Börsenaufsicht allein rund 25 Fällen nach, bei denen Mauscheleien bei der Zuteilungsterminierung offensichtlich sind, weitere 20 US-Unternehmen sind Gegenstand bundesanwaltlicher Untersuchungen. Zwar sind Vergünstigungen bei der Gewährung von Aktienoptionen prinzipiell nicht verboten, doch unterliegen sie strengen Bilanzierungs- und Besteuerungsregelungen. Managern, denen eine aktive Rolle bei der Rückdatierung von Optionszuteilungen zum Zweck der eigenen Bereicherung nachgewiesen werden kann, drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. (pmz)