Justizminister Schmidt-Jortzig: Kein Bedarf an Präzisierung der Providerverantwortlichkeit

Innerhalb der FDP gilt Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig als "Internet-Sympathisant", der die jüngsten Diskussionen über die Regulierung des Internet mit größter Besorgnis beobachtet.

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Von
  • Florian Rötzer

Innerhalb der FDP gilt Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig als "Internet-Sympathisant", der die jüngsten Diskussionen über die Regulierung des Internet mit größter Besorgnis beobachtet. Aber in einem Gespräch mit Telepolis sieht er auch angesichts des umstrittenen Urteils im "CompuServe-Fall" keinen Bedarf für rechtliche Präzisierungen: " Das Gesetz enthält eine präzise Abstufung der Verantwortlichkeiten, abhängig von den Pflichten der Provider. Bei dem sogenannten "Compuserve-Urteil" wird vielfach übersehen, daß hier eine andere Frage eine wichtige Rolle spielte, die nicht nach dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, sondern nur nach den normalen Regeln beurteilt werden kann. Es geht nämlich darum, wie weit eine deutsche Tochtergesellschaft für Dinge verantwortlich gemacht werden kann, die die amerikanische Muttergesellschaft anbietet. Das Amtsgericht München hat seine Antwort auf diese Frage gegeben und ich habe gehört, daß das nicht das letzte Wort sein wird, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die Berufung gehen wollen."

Auf die Frage, ob nicht die Abwanderung von Providern bereits ein Zeichen dafür sei, daß das Gesetz Providern zu wenig Rechtssicherheit biete, antwortete der Bundesjustizminister, daß er diese Gefahr nicht so "dramatisch" sehe. Es habe bislang lediglich ein Provider einen Teil seiner Daten ins Ausland verlagert, während andere wegen der hier gebotenen Möglichkeiten nach Deutschland kämen: "Anderswo werden sie rechtlich nach wie vor wie Verleger behandelt und sind damit für erheblich mehr verantwortlich als in Deutschland."

Mehr in Telepolis: Gespräch mit dem Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig.

Auch in der Schweiz wurden jetzt von der Bundespolizei über 100 Provider aufgefordert, IP-Adressen zu sperren, auf denen sich rassistische Inhalte finden lassen. Bei Nichtbefolgung müssen sie mit einem Verfahren "wegen Gehilfenschaft zur Verbreitung strafbarer Inhalte" rechnen: Schweizer Provider in der Verantwortung. (fr)