Justizministerin für mehr Nutzerfreiheiten im Urheberrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für erweiterte Möglichkeiten zum Remixen und eine "Fair use"-Klausel nach US-Vorbild ausgesprochen. Dafür sei aber eine Änderung der EU-Copyright-Richtlinie erforderlich.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für erweiterte Möglichkeiten zum Remixen von Inhalten und die Einführung einer "Fair use"-Klausel ins Urheberrecht nach US-Vorbild ausgesprochen. "Tatsächlich ist der Werkschaffende der digitalen Gesellschaft häufig 'Produser', also jemand, der zugleich produziert und konsumiert, der Urheberrechte einerseits nutzt und andererseits erschafft", schreibt die FDP-Politikerin in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). "Für ihn wäre 'Fair use' eine echte Arbeitserleichterung."
"Erlaubt ist, was fair ist", umschreibt die Liberale den bereits von verschiedenen Seiten wie der Google-Denkfabrik Collaboratory oder Netzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeführten Begriff aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Während im kontinentaleuropäischen Urheberrecht traditionell ein abschließender Katalog die gesetzlich zulässigen Nutzungen wie die Privatkopie in Form sogenannter Schrankenrechte aufliste, seien in den USA und Großbritannien letztlich die Gerichte dafür zuständig, den Bereich des "fairen" Gebrauchs geschützter Werke abstecken. Dies entschieden die dortigen Richter insbesondere nach Ausmaß und Zweck der Nutzung, Art des Werks und wie sich die Verwendung auf dessen künftige Verwertbarkeit auswirke.
Leutheusser-Schnarrenberger sieht dem Gesetzgeber hierzulande aber die Hände gebunden: "Mit den heutigen europäischen Vorgaben ist 'Fair use' nicht machbar." Auch Rahmenwerke wie die EU-Copyright-Richtlinie umfassten einen begrenzten Bereich an Schrankenregeln, in denen die Mitgliedsstaaten allein die Nutzung geschützter Materialien gesetzlich für zulässig erklären dürften. Die Ministerin hält daher eine europäische Rechtsänderung für nötig. Die EU-Kommission habe mit einem Grünbuch über den Online-Vertrieb audiovisueller Werken die Diskussion über gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei nutzergenerierten Inhalten bereits aufgegriffen. Dies sei ein notwendiger Schritt, damit das Urheberrecht der Zukunft auch auf europäischer Ebene geschrieben werden könne.
Im nationalen Bereich plädiert die FDP-Politikerin derzeit zur gesetzgeberischen Zurückhaltung bei weiteren Urheberrechtsnovellen. "Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte", meint die Juristin. Mit immer weiteren Gesetzen könne der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden; vielmehr drohe auch eine Verschlechterung. So hätten die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu "erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt". Zumindest weiter reden könne man im Rahmen des geplanten "3. Korbs" aber über Regelungen für verwaiste Werke, Technikneutralität der Kabelweiterleitung und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet. (vbr)