Künstliche Intelligenz: Wie die Bundesnetzagentur die Aufsicht übernehmen soll

Die Bundesregierung will die Bundesnetzagentur zum zentralen KI-Aufseher machen - daneben sollen die Fachbehördenzuständigkeit erhalten bleiben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Onn,,North,Rhine-westphalia,/,Germany,-,May,1,,2009:,Sign

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Seit Monaten fand die Debatte statt – auf eher ungewöhnliche Weise gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am Wochenende bekannt, wie die Zuständigkeiten für die KI-Verordnung der EU in Deutschland aufgeteilt werden sollen: per LinkedIn-Posting. Doch was genau die Einigung enthält, verriet das BMWK darin nicht. Auf Anfrage von heise online stellt das Ministerium nun klar, wie die Aufsicht zukünftig gestaltet werden soll.

Eine zentrale Rolle soll demnach die Bundesnetzagentur ausfüllen-- allerdings sei sie bei weitem nicht die einzige zuständige Stelle. Die Behörde in Bonn, die im Digitalbereich zuletzt unter anderem mit der Koordinationsaufgabe des Digital Services Act betraut wurde, werde als zentrale Stelle in Deutschland die KI-Verordnung um- und durchsetzen. Zugleich soll die Bundesnetzagentur auch "KI-Kompetenzzentrum" werden und für die Innovationsförderung zuständig sein, etwa für die sogenannten Reallabore nach Artikel 57 der KI-VO.

Allerdings soll die "BNetzA", wie die Behörde kurz genannt wird, längst nicht für alle KI-Anwendungen zuständig werden. Wesentliche Teile der KI-Verordnung sind vor allem im Produktrecht relevant. Das betrifft etwa den Automotive-Bereich, wo das Kraftfahrtbundesamt zuständig bleibe, oder das Medizinprodukte-Recht, wo das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Aufsichtsbehörde ist. Und wenn es um Geld geht, bleibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin nach dem Willen der Bundesregierung die maßgebliche Stelle als sogenannte Marktüberwachungsbehörde. Damit werde verhindert, dass Doppelzuständigkeiten entstehen.

"Dieses System der Marktüberwachung wird durch die KI-Verordnung aber auch auf neue Bereiche erstreckt, unter anderem in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, KI am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, Gewährung grundlegender öffentlicher Leistungen Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle und Justiz", zählt eine Sprecherin des BMWK auf heise online-Anfrage auf. Für den Einsatz von KI, die unter die KI-Verordnung fällt, soll bei allen nicht klar regulierten Bereichen nun die Bundesnetzagentur zentrale Stelle und Ansprechpartnerin werden.

Die Bundesregierung, für die das Grünen-geführte Bundeswirtschaftsministerium und das FDP-geführte Bundesjustizministerium diese "Grundzüge" ausdiskutiert haben, erhofft sich davon die Vermeidung von Doppelstrukturen und eine effiziente Verzahnung mit anderen EU-Rechtsakten wie dem DSA, dem Data Act und dem Data Governance Act. In diesen EU-Rechtsakten ist bereits heute oder soll in Zukunft der Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle zukommen. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) hatte bereits im Mai im Interview mit heise online klargestellt, dass er diese Aufgabe bei der Bundesnetzagentur sieht.

Mit dem weiteren Kompetenzaufwuchs würde aus der ehemaligen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation eine immer stärkere Digitalaufsichtsbehörde, die entsprechend den EU-Vorgaben bei der Durchsetzung weitgehend unabhängig von der Politik agieren soll.

Ob die Bundesnetzagentur allerdings auch in der Praxis in der Lage sein wird, die Aufgaben zu erfüllen, hängt unter anderem davon ab, welche personellen Möglichkeiten ihr mit dem nächsten Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Wie der notwendige Wissenstransfer zwischen der Bundesnetzagentur und anderen Fachaufsichtsbehörden funktionieren soll, wie eine branchenübergreifende einheitliche Auslegung gestaltet werden kann und wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die für automatisierte Entscheidungen unter Verwendung personenbezogener Daten zuständig sind, sichergestellt werden kann, dürften nur einige der vielen Nüsse sein, die es noch zu knacken gilt.

Wie weit der nun skizzierte Plan der Bundesregierung zudem mit den Bundesländern im Detail bereits abgesprochen ist, ist unklar. Die Anfang des Jahres ins Leben gerufene Digitalministerkonferenz der Länder will sich dazu bei ihrer nächsten Sitzung beraten.

(mki)