Kabinett beschließt Entwurf des neuen Signaturgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum neuen Signaturgesetz verabschiedet, das Anfang 2001 in Kraft treten soll.

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Von
  • Holger Bleich

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Gesetzentwurf zum neuen Signaturgesetz verabschiedet. Nach Plänen der Bundesregierung soll das an die EU-Richtlinie 1999/93/EG angepasste Gesetz Anfang 2001 in Kraft treten. Zunächst wird sich der Bundestag im Herbst mit der Novelle befassen.

Die Novelle war nötig geworden, weil das bisherige, seit 1997 im BGB verankerte "Gesetz zur digitalen Signatur" (SigG) im Vergleich zur EU-Richtlinie vom November 1999 einen zu straffen Rahmen sowie zu viele technische Vorgaben enthält. Im März letzten Jahres hatten sich die EU-Mitglieder in Brüssel auf eine gemeinsame Linie geeinigt, die einen zweigleisigen Kompromiss zwischen der harten deutschen Linie und den vergleichsweise weicheren Standpunkten darstellt.

Die deutsche Gesetzesnovelle wurde diesem Kompromiss angepasst und enthält nun unter anderem keine Genehmigungspflicht für gesetzeskonforme Zertifizierungsstellen (Trustcenter) mehr. Diese Vergabestellen für digitale Signaturen sollen sich aber freiwillig von der zuständigen Behörde "akkreditieren" lassen können. Dadurch erhalten sie ein offizielles Gütesiegel, mit dem sie auch werben dürfen. Es soll also zwei Varianten von Signaturen geben: Die "einfachen Signaturen" sind zwar dann nach EU- und deutschen Recht zulässig. Höherwertiger stuft das Gesetz allerdings die so genannten "qualifizierten elektronischen Signaturen" von akkreditierten Trustcentern ein.

Neu hinzu kommen zudem Regelungen zur Haftung von Zertifizierungsstellen inklusive einer Versicherungspflicht. Zudem definiert ein neuer Paragraf Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können; bis zu einer Million Mark kann es nach dem Gesetzentwurf kosten, wenn die "Sicherheit qualifizierter elektronischer Signaturen erheblich gefährdet wurde". (hob)