Kartellamt: Meta darf Nutzerdaten nicht ungefragt zusammenführen

Ein jahrelanger Rechtsstreit ist beendet: Meta hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu Nachbesserungen und strengeren Regeln beim Datenschutz verpflichtet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Apps von Threads, Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Meta auf einem Smartphone

(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Nach einer fünfjährigen, teils vor höchsten Gerichten ausgefochtenen Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und Meta steht nun endgültig fest: Der US-Konzern darf persönliche Informationen der Nutzer aus verschiedenen Diensten des Plattformbetreibers wie Facebook, WhatsApp und Instagram nicht ohne deren Einwilligung zusammenführen und verarbeiten. Die deutschen Kartellwächter hatten dies dem Unternehmen schon 2019 aufgetragen, doch Meta klagte dagegen und verwies auf eine Kompetenzüberschreitung. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der 2023 im Sinne des Bundeskartellamts entschied. Nun hat die Bonner Behörde ihr Verfahren beendet und Meta seinerseits die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegte Beschwerde zurückgenommen.

Im Ergebnis sprechen die Kartellwächter von einem "Gesamtpaket von Maßnahmen", das den Nutzern "deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt". So habe Meta etwa eine Kontenübersicht eingeführt, über die User weitgehend frei und informiert entscheiden könnten, ob sie einzelne Dienste des Konzerns isoliert verwenden oder verknüpfen wollen. Dazugekommen seien Cookie-Einstellungen zur Trennung von Daten von Facebook und anderen Konzernservices, Ausnahmen von der Informationszusammenführung auch bei Drittanbietern, die auf Facebook-Login setzen, sowie ein vorgeschalteter Wegweiser in der Datenrichtlinie.

Die Kartellwächter sehen zwar nicht alle ihre Bedenken restlos ausgeräumt. Sie verweisen etwa darauf, dass die EU-Kommission momentan Metas "Pay or Consent"-Bezahlmodell auf Basis des Digital Markets Act (DMA) prüfe. Insgesamt erkenne man die vollzogenen Schritte des Konzerns aber als hinreichend an, "um auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten und das Verfahren im Ermessenswege abzuschließen". Zentral sei dabei: Die Nutzung von Facebook setze nicht mehr voraus, "dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt", zeigte sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zufrieden. Mit Blick auf die Rechtsklarheit und die Eingriffsinstrumente herrsche heute ein ganz anderer Stand als noch vor fünf Jahren. Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) freut sich: Nun stehe offiziell fest, dass Konzerne wie Meta ihre Marktmacht nicht für die ungebremste Datenjagd ausnutzen dürften.

(nie)