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Kartellamt leitet Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple ein

Axel Kannenberg

(Bild: Ioan Panaite/Shutterstock.com)

Amazon bietet Markenherstellern die Möglichkeit, andere HĂ€ndler vom Verkauf der Markenware auszuschließen. Diese Praxis ĂŒberprĂŒft nun das Kartellamt.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den OnlinehĂ€ndler Amazon und den iPhone-Hersteller Apple eingeleitet. Es gehe um die Frage, ob Amazon unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig HĂ€ndler vom GeschĂ€ft mit Markenware ausgeschlossen haben könnte. "Wir möchten klĂ€ren, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zulasten von DritthĂ€ndlern kooperiert", sagte KartellamtsprĂ€sident Andreas Mundt und bestĂ€tigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Hintergrund dessen ist laut FAZ-Bericht [1], dass Amazon Markenherstellern die Möglichkeit anbietet, HĂ€ndler auf der Marketplace-Plattform beim Verkauf der Markenwaren außen vorzulassen. Die AusschlĂŒsse können nur einzelne HĂ€ndler betreffen, aber auch sehr weitreichend sein: "Bei manchen Marken werden pauschal alle HĂ€ndler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen", fĂŒhrte Mundt gegenĂŒber der Zeitung aus.

Mundt erklĂ€rte, dass der Handel mit GerĂ€ten von Apple das prominenteste Beispiel sei. Amazon fĂŒhrt seit Ende 2018 eine offizielle Verkaufslizenz und seit 2019 dĂŒrfen auch nur noch entsprechend autorisierte HĂ€ndler Apple-GerĂ€te ĂŒber Amazon offerieren, zum Beispiel Cyberport oder Gravis. Kleineren Anbietern ging dadurch etwa das GeschĂ€ft mit GebrauchtgerĂ€ten verloren [2].

Mund zufolge hĂ€tten solche Vereinbarungen als Schutz vor Markenpiraterie durchaus ihre Berechtigung, sie dĂŒrften aber nicht zu "einer Ausschaltung des Wettbewerbs" fĂŒhren. Es sei zu klĂ€ren, ob Amazon und die Hersteller nicht zunĂ€chst andere Schutzvorkehrungen treffen sollten.

Ein Amazon-Sprecher erklĂ€rte auf Anfrage, dass man in dem Verfahren vollumfĂ€nglich mit den deutschen Behörden kooperiere. Es gehe dem Unternehmen darum, "vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren", indem man den Store vor unrechtmĂ€ĂŸigen Waren schĂŒtze. "Wir verĂ€ndern die Verkaufsberechtigungen niemals ohne guten Grund."

Ein Apple-Sprecher betonte, die Sicherheit der Kunden stehe fĂŒr Apple an erster Stelle. "Unsere Teams arbeiten stĂ€ndig mit Strafverfolgungsbehörden, HĂ€ndlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt, um gefĂ€lschte Produkte vom Markt zu nehmen." Mit Amazon kooperiere man, um die Kunden "vor gefĂ€lschten Produkten zu schĂŒtzen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie ein echtes Apple-Produkt in ihrem Paket erhalten".

Amazon hat noch eine weitere laufende PrĂŒfung des Kartellamtes am Hals, bei der es sich aber nicht um ein offizielles Verfahren, sondern zunĂ€chst nur um ein Auskunftsersuchen handelt: Gegenstand ist, ob und wie Amazon die Preissetzung der HĂ€ndler auf dem Marketplace beeinflusst habe [3]. Das Bundeskartellamt habe Beschwerden dazu bekommen, dass Amazon wegen angeblich ĂŒberhöhter Preise HĂ€ndler sperrte. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein", sagte Kartellamts-Chef Mundt dazu im August.

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Amazon hatte dazu ausgefĂŒhrt, dass die eigenen Systeme so konzipiert seien, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergriffen. WĂ€hrend des ersten Lockdowns in der Coronapandemie hatten unter anderem VerbraucherschĂŒtzer vor HĂ€ndlern gewarnt, die die Corona-Krise und damit verbundene Knappheit mancher GĂŒter ausnutzen wollten. (Mit Material von dpa) / (axk [5])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wettbewerbsverfahren-gegen-amazon-und-apple-17024712.html
[2] https://www.heise.de/news/Apple-Verkauf-bei-Amazon-gestartet-4231244.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundeskartellamt-prueft-Amazons-Praktiken-in-Coronazeiten-4872077.html
[4] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[5] mailto:axk@heise.de