Kartellamt leitet Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple ein
(Bild: Ioan Panaite/Shutterstock.com)
Amazon bietet Markenherstellern die Möglichkeit, andere HĂ€ndler vom Verkauf der Markenware auszuschlieĂen. Diese Praxis ĂŒberprĂŒft nun das Kartellamt.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den OnlinehĂ€ndler Amazon und den iPhone-Hersteller Apple eingeleitet. Es gehe um die Frage, ob Amazon unverhĂ€ltnismĂ€Ăig HĂ€ndler vom GeschĂ€ft mit Markenware ausgeschlossen haben könnte. "Wir möchten klĂ€ren, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zulasten von DritthĂ€ndlern kooperiert", sagte KartellamtsprĂ€sident Andreas Mundt und bestĂ€tigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).
Hintergrund dessen ist laut FAZ-Bericht [1], dass Amazon Markenherstellern die Möglichkeit anbietet, HĂ€ndler auf der Marketplace-Plattform beim Verkauf der Markenwaren auĂen vorzulassen. Die AusschlĂŒsse können nur einzelne HĂ€ndler betreffen, aber auch sehr weitreichend sein: "Bei manchen Marken werden pauschal alle HĂ€ndler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen", fĂŒhrte Mundt gegenĂŒber der Zeitung aus.
"Ausschaltung des Wettbewerbs"...
Mundt erklĂ€rte, dass der Handel mit GerĂ€ten von Apple das prominenteste Beispiel sei. Amazon fĂŒhrt seit Ende 2018 eine offizielle Verkaufslizenz und seit 2019 dĂŒrfen auch nur noch entsprechend autorisierte HĂ€ndler Apple-GerĂ€te ĂŒber Amazon offerieren, zum Beispiel Cyberport oder Gravis. Kleineren Anbietern ging dadurch etwa das GeschĂ€ft mit GebrauchtgerĂ€ten verloren [2].
Mund zufolge hĂ€tten solche Vereinbarungen als Schutz vor Markenpiraterie durchaus ihre Berechtigung, sie dĂŒrften aber nicht zu "einer Ausschaltung des Wettbewerbs" fĂŒhren. Es sei zu klĂ€ren, ob Amazon und die Hersteller nicht zunĂ€chst andere Schutzvorkehrungen treffen sollten.
...oder Schutz vor gefÀlschten GerÀten?
Ein Amazon-Sprecher erklĂ€rte auf Anfrage, dass man in dem Verfahren vollumfĂ€nglich mit den deutschen Behörden kooperiere. Es gehe dem Unternehmen darum, "vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren", indem man den Store vor unrechtmĂ€Ăigen Waren schĂŒtze. "Wir verĂ€ndern die Verkaufsberechtigungen niemals ohne guten Grund."
Ein Apple-Sprecher betonte, die Sicherheit der Kunden stehe fĂŒr Apple an erster Stelle. "Unsere Teams arbeiten stĂ€ndig mit Strafverfolgungsbehörden, HĂ€ndlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt, um gefĂ€lschte Produkte vom Markt zu nehmen." Mit Amazon kooperiere man, um die Kunden "vor gefĂ€lschten Produkten zu schĂŒtzen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie ein echtes Apple-Produkt in ihrem Paket erhalten".
Untersuchung wegen Einfluss auf Preissetzung
Amazon hat noch eine weitere laufende PrĂŒfung des Kartellamtes am Hals, bei der es sich aber nicht um ein offizielles Verfahren, sondern zunĂ€chst nur um ein Auskunftsersuchen handelt: Gegenstand ist, ob und wie Amazon die Preissetzung der HĂ€ndler auf dem Marketplace beeinflusst habe [3]. Das Bundeskartellamt habe Beschwerden dazu bekommen, dass Amazon wegen angeblich ĂŒberhöhter Preise HĂ€ndler sperrte. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein", sagte Kartellamts-Chef Mundt dazu im August.
Amazon hatte dazu ausgefĂŒhrt, dass die eigenen Systeme so konzipiert seien, dass sie MaĂnahmen gegen Preistreiberei ergriffen. WĂ€hrend des ersten Lockdowns in der Coronapandemie hatten unter anderem VerbraucherschĂŒtzer vor HĂ€ndlern gewarnt, die die Corona-Krise und damit verbundene Knappheit mancher GĂŒter ausnutzen wollten. (Mit Material von dpa) / (axk [5])
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[1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wettbewerbsverfahren-gegen-amazon-und-apple-17024712.html
[2] https://www.heise.de/news/Apple-Verkauf-bei-Amazon-gestartet-4231244.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundeskartellamt-prueft-Amazons-Praktiken-in-Coronazeiten-4872077.html
[4] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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