Bundeskartellamt prüft Amazons Praktiken in Coronazeiten

Amazon soll Händler wegen überhöhter Preise zu Beginn der Coronapandemie gesperrt haben – das Bundeskartellamt prüft die Praktiken.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 55 Kommentare lesen
Bundeskartellamt prüft Amazons Praktiken in Coronazeiten

(Bild: Ioan Panaite/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

"Wir untersuchen derzeit, ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst hat", zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den Amtspräsidenten Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hat Beschwerden dazu bekommen, dass Amazon wegen angeblich überhöhter Preise Händler gesperrt habe. Das könnte ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bedeuten.

In dem Interview mit der FAZ sagt Mundt auch: "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt." Amazon habe bereits auf ein erstes Ankunftsersuchen geantwortet, dies werde jetzt ausgewertet. Eine Marktbeherrschung sei aber bisher formell nicht festgestellt worden.

Laut Nachrichtenagentur Reuters sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage, die Amazon Verkaufspartner legten ihre eigenen Produktpreise im Amazon-Store fest. "Unsere Systeme sind so konzipiert, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen." Wenn Verkaufspartner Bedenken hätten, würden sie ermutigt, sich an den Support zu wenden.

Deutschland ist demnach der zweitgrößte Markt nach den USA für Amazon. Während der stationäre Handel Corona-bedingt geschlossen hatte, verlagerte sich ein Teil des Geschäfts auf den Online-Handel, wovon entsprechend gerade Amazon profitierte. Die Amazon-Aktie legte in den ersten Monaten des Jahres um ein Viertel zu. Aber auch die Händler konnten ihren Anteil am Umsatz der Online-Plattform steigern.

Berichte über schwarze Schafe, die die Corona-Krise und damit verbundene Knappheit mancher Güter ausnutzen wollten, gab es schon im März. Da warnten Verbraucherschützer in Deutschland, nicht auf Betrüger und Fakeshops reinzufallen, bei denen etwa Mund-Nasen-Schutzmasken und Desinfektionsmittel zu absurd hohen Preisen angeboten wurden. Allerdings erklärte auch hier Carola Elbrecht, Referentin für Marktbeobachtung Digitales der Deutschen Verbraucherschutzzentrale: "Eine Preissteigerung, die Verbraucher im Alltag als Wucher bezeichnen würden, erfüllt oft noch nicht den juristischen Tatbestand."

(emw)