Kartellamt stellt sich auch gegen Libertys Kauf von Telecolumbus

Damit verwehren die Wettbewerbshüter Liberty Media auch den geplanten Zugriff auf das wichtige Kabelnetz-Endkundengeschäft in Deutschland.

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  • dpa

Das Bundeskartellamt will dem US-Medienkonzern Liberty Media auch den geplanten Zugriff auf das wichtige Kabelnetz-Endkundengeschäft in Deutschland verwehren. Nach einer Vorentscheidung müsse der Kauf von Telecolumbus-Töchtern verboten werden, weil er für Liberty zu einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Kabelnetzmarkt führe, teilte das Kartellamt am heutigen Donnerstag mit.

Diese neue Abmahnung steht aus Wettbewerbssicht in Zusammenhang mit der bereits vor zwei Wochen erfolgten Ankündigung des Kartellamts, dem US-Konzern den Kauf großer Teile des Breitbandkabelnetzes der Deutschen Telekom in der geplanten Form zu untersagen. Liberty will der Telekom für 5,5 Milliarden Euro rund 60 Prozent der Kabelnetze in Deutschland abkaufen.

Bereits in dem blauen Brief für den Kauf des Telekom-Kabelnetzes hatte Kartellamts-Präsident Ulf Böge betont, dass durch die gesamten Liberty-Pläne der Restwettbewerb im Kabelmarkt verschwinden werde. Liberty will zusätzlich zu den Telekom-Netzen, die meist nur bis zu den Grundstücken reichen, weitere kleinere Kabelnetzbetreiber aufkaufen, die die Verbindung auf den letzten Metern bis zur Anschlussbuchse im Haus (Netzebene 4) stellen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Telecolumbus-Gesellschaften von der Deutschen Bank. Liberty ist auf diesem Feld bereits an den Betreibern EWT und Primacom beteiligt.

Weiter ohne Bestätigung blieben Berichte, dass Liberty Media beim Kauf der Telekom-Kabelnetze Rückendeckung durch den französischen Telekom-Ausrüster Alcatel erhalten soll. Zu dem angedrohten Verbot dieses Kaufs kann sich Liberty noch bis zu diesem Freitag (15. Februar) um Mitternacht äußern. Liberty hatte angekündigt, diesen Termin für die Stellungnahme einzuhalten.

Für den Erwerb der Telecolumbus-Gesellschaften, der nur formell getrennt beim Kartellamt angemeldet wurde, haben die Unternehmen eine Frist für Stellungnahmen bis zum 27. Februar. Bis 13. März fällt das Kartellamt dann seine endgültige Entscheidung. (dpa) / (anw)