Kassenbonpflicht: Erste Bäcker mit digitaler QR-Code-Lösung zufrieden
Die Zettel auf dem Ladentisch sind seit Anfang des Jahres Streitthema. Auch bei Cent-Beträgen gilt die Bonpflicht. Eine digitale Lösung findet nun Anklang.
Mit digitalen Kassenbons zur Umsetzung der umstrittenen Bonpflicht sind erste Bäckerfilialen in Niedersachsen zufrieden. "Die Umstellung vor knapp zwei Wochen hat sich total gelohnt", sagte Tahnee Schaper-Hermes vom Löwenbäcker Schaper in Braunschweig der Deutschen Presse-Agentur. In den mehr als 30 Filialen wird an den Kassen ein QR-Code erstellt, den Kunden mit dem Handy scannen können, wenn sie dies möchten. "Die Pflicht erfüllen wir mit diesem E-Bon", sagte Schaper-Hermes.
Seit Jahresanfang müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Die sogenannte Belegausgabepflicht ist eine von mehreren Ende 2016 beschlossenen Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen einen Riegel vorschieben will. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers hatte sich kürzlich für eine technische Lösung wie jetzt in Braunschweig ausgesprochen. "Wir rechnen mit nennenswerten Beträgen", hatte der CDU-Politiker mit Blick auf Steuermehreinnahmen gesagt.
Einsparung von 1500 Kassenrollen pro Monat
Juniorchefin Schaper-Hermes geht davon aus, dass die Bäckereien mit ihren kleinen Beträgen bei der Gesetzgebung nicht richtig bedacht worden seien. Ihr Unternehmen und weitere Bäcker in der Region gelten in Niedersachsen aber als Vorreiter bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Nach einer ersten Testphase in Wolfenbüttel habe man komplett umgestellt. "Jetzt sparen wir 1500 Kassenrollen pro Monat", rechnet Schaper-Hermes vor. Kunden würden nicht mit den unerwünschten Zetteln mit Kleinstbeträgen belästigt. Die Rückmeldungen seien aber wegen des Umweltaspekts positiv. "Wer aber einen Ausdruck braucht, bekommt auch einen."
Der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen bleibt dennoch bei seiner Kritik an der Bonpflicht. Die technische Umrüstung der Kassensysteme sei sehr teuer und könne längst nicht von allen schnell umgesetzt werden, sagte Verbandssprecherin Babette Lichtenstein van Lengerich. Sie spricht sich für eine sogenannte Bagatellgrenze aus, bei der der Kassenzettel erst ab einem bestimmten Einkaufswert Pflicht ist.
Beträge bis 30 Euro
Als Beispiel könnte Frankreich dienen. Dort wurde am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Kassenzettel für kleine Beträge schrittweise abgeschafft werden sollen. Ab 2022 sollen Beträge bis 30 Euro nicht mehr automatisch ausgedruckt werden – es sei denn, die Kundin oder der Kunde wünscht dies.
(bme)