Kazaa verklagt Musikindustrie wegen Copyright-Verletzung

Im Streit um den illegalen Tausch von Musikstücken über das Internet ließ ein US-Gericht eine Klage des Kazaa-Betreibers Sharman Networks gegen die Musikindustrie wegen Copyright-Verletzung zu.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Streit um den illegalen Tausch von Musikstücken über das Internet hat Sharman Networks, der Betreiber der umstrittenen Online-Tauschbörse Kazaa, von einem US-Bezirksgericht grünes Licht für einen Gegenangriff erhalten. Sharman will ihrerseits nun die Musikindustrie wegen Verletzung von Urheberrechten verklagen, teilte das Unternehmen mit. Die Musikindustrie habe in unzulässiger Weise die urheberrechtlich geschützte Software der P2P-Tauschbörse genutzt, um Nutzerdaten auszuspionieren und defekte Dateien in das Tauschnetzwerk zu schleusen.

In der Klage wirft das Unternehmen der Musikindustrie auch vor, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben, indem sie verhindert habe, dass Sharman Networks gemeinsam mit Werbenetz-Partner Altnet legale Kopien von Musikstücken und Filmen vertreiben konnte. Sharmans Content-Partner Altnet schickte bereits Anfang November 2003 Abmahnungen an eine Reihe von Firmen, die Tauschbörsennetze und ihre Nutzer im Auftrag der Musik- und Filmindustrie überwachen: Altnet sicherte sich Ende 2002 die Rechte an zwei Patenten zur Identifizierung von Dateien in Computernetzwerken. Der Kazaa-Betreiber verteidigt sein Geschäft mit juristischen Mitteln allerdings nicht nur gegenüber der Musikindustrie: Sharman Networks ist bereits gegen den werbefreien Kazaa-Client K++ (Kazaa Lite) wegen Verletzung des Urheberrechts an der Tauschbörsensoftware vorgegangen. (jk)