Kein "Aus" für Telefon-CDs

Die beiden führenden Anbieter von Telefon-CDs, DeTeMedien und Topware AG, sehen keine rechtlichen Probleme.

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Von
  • Frank Möcke

Telefon-CDs können auch nach einer kürzlich ergangenen Grundsatzentscheidung des Oberlandesgericht Koblenz weiter erscheinen. Die Richter hatten klargestellt, daß der Verkauf einer Telefonbuch-CD ohne Zustimmung des dort aufgeführten Telefonkunden gegen den Datenschutz verstoße (Aktenzeichen 4 U 1196/98).

Die DeTeMedien wies darauf hin, daß ihr zirka 33 Millionen Telefonkunden die Zustimmung erteilt hätten. Dies geschehe bei der An- beziehungsweise Ummeldung des Telefonanschlusses. Hier kann der Kunde ankreuzen, ob und in welchem Umfang er einen Eintrag in ein elektronisches Verzeichnis und/oder das Telefonbuch wünscht oder ob er überhaupt nicht berücksichtigt werden möchte. Ein Sprecher der DeTeMedien sagte gegenüber c't, daß in den Fernsprechbüchern 35 Millionen Teilnehmer aufgeführt seien, mithin rund 2 Millionen Kunden zwar dort, nicht aber im Internet oder auf CD-ROM genannt werden möchten.

Auch bei Topware ("D-Info") sieht man keinen Handlungsbedarf, da die Firma ihren Datenbestand mittlerweile bei der DeTeMedien einkauft und nach eigenem Bekunden nur Adressen bezieht, deren Inhaber die Einwilligung zur Veröffentlichung auf einem elektronischen Medien gegeben haben. Für ältere D-Infos hatte Topware allerdings den gesamten Datenbestand der Telefonbücher genutzt. Über eine mögliche Vertriebseinschränkung dieser CDs will sich die Firma erst nach Vorliegen des Urteils äußern. (fm)