Kein Mammutverfahren zur Verteilung der Telekom-Gewerbesteuer

Die Stadt Stuttgart wendet sich dagegen, dass das Finanzamt die Gewerbesteuer der Telekom nicht nur auf die 2445 Kommunen verteilte, in denen das Unternehmen Betriebsstätten habe. Ein Verfahren mit 14.302 Klägern wäre möglich gewesen.

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  • dpa

Zum Streit um die Gewerbesteuerverteilung der Deutschen Telekom wird es kein Mammutverfahren mit den Kommunen geben. Nur eine überschaubare Zahl von Kommunen wolle sich an dem Prozess als Beigeladene beteiligen, sagte die Vizepräsidentin des Finanzgerichts Köln, Heide Schaumburg, am heutigen Donnerstag der dpa. Die Stadt Stuttgart sieht sich benachteiligt und will gerichtlich eine Neuverteilung erreichen. Beim Finanzgericht Köln läuft dazu seit Ende 2003 ein Verfahren. Da alle 14.302 deutschen Städte und Gemeinden betroffen sind, hatte das Gericht den Kommunen eine Frist bis zum 25. Oktober gesetzt, um an dem Prozess als Beigeladene teilzunehmen.

Eine solche Beiladung hätten bis zum Ablauf der Frist aber nur insgesamt rund 90 Gemeinden beantragt, sagte Schaumburg. Darunter wollten sich 60 Gemeinden durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. "Es wird also zu keinem Mammutprozess kommen." Damit seien auch mögliche logistische Probleme hinfällig. Die Gemeinden sollen nun gehört werden. Eine Entscheidung sei im nächsten Jahr zu erwarten. Bei dem zu entscheidenden Streit gehe es nur um das Jahr 1996, machte Schaumburg klar.

Die Stadt Stuttgart wendet sich dagegen, dass das Finanzamt die Gewerbesteuer der Telekom nicht nur auf die 2445 Kommunen verteilte, in denen das Unternehmen Betriebsstätten habe. Bedacht worden seien alle 14.302 deutschen Städte und Gemeinden mit Telekom-Telefonleitungen und -anschlüssen. Deshalb habe Stuttgart erhebliche Steuerverluste gehabt. Die Deutsche Telekom wollte sich zu dem Verfahren nicht näher äußern, da sich die Klage gegen die Finanzverwaltung richte. (dpa) / (jk)