Kein neues Handy bei Vertragsverlängerung - zumindest nicht automatisch

Bei Mobilfunktarifen mit kostenlosem oder stark vergünstigtem Handy erhält der Kunde nicht automatisch ein neues Gerät, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert. Wer nicht aufpasst, zahlt das Handy gleich mehrfach.

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Android-Smartphone

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 2 Min.

Das bei Vertragsabschluss scheinbar verschenkte oder stark vergünstigte Handy erscheint vielen Verbrauchern als Schnäppchen. Allerdings bezahlen sie es letztlich in Raten ab; meist schlägt der Anbieter zu diesem Zweck je nach Kaufpreis des Geräts eine gewisse Summe auf den Grundpreis des Handyvertrags auf. Ein Kunde, der einen von seiner Lebensgefährtin 2004 geschlossenen Vertrag "mit Handy" übernommen hatte, ließ ihn einfach weiterlaufen. Der Vertrag verlängerte sich – inklusive dem Aufschlag für die Handy-Finanzierung. Nur einmal, 2009, verlängerte er einen der beiden Verträge und erhielt auch ein neues Handy.

Im Jahre 2013 wollte der Kunde dann ein neues Handy für beide Verträge. Der Provider lehnte das Ansinnen aber ab. Der Kunde gab sich damit nicht zufrieden und klagte vor dem Amtsgericht München. Er wollte nicht nur ein neues Handy, sondern auch die kompletten Gebühren ab 2013 erstattet haben, weil seine alten Geräte nicht mehr funktioniert hätten. Das Amtsgericht München wies seine Klage allerdings ab (Az. 213 C 23672/15); das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Ansicht des Gerichts bedeute "mit Handy" nicht, dass der Kunde ein neues Handy verlangen könne, wenn die Mindestvertragslaufzeit ablaufe, sondern nur bei Abschluss. Bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung handele es sich nur um das Weiterlaufen des Vertrags. Nur bei einer ausdrücklichen Vertragsverlängerung mit neuer Laufzeit, also quasi einem neuen Vertragsschluss, könne der Kunde weitere Bedingungen wie die Überlassung eines neuen Handys aushandeln. Der Kläger habe, befand das Gericht, sich selbst Geräte besorgen müssen, um seinen Handyvertrag zu nutzen.

Wer einen Mobilfunkvertrag mit Handysubvention nutzt, sollte rechtzeitig vor Vertragsende mit dem Anbieter über eine Verlängerung und die Konditionen für ein neues Handy verhandeln. Dabei sollte man unbedingt die Kündigungsfrist im Blick haben, die bei Privatkunden bis zu drei Monaten betragen kann. Falls die Verhandlungen ergebnislos bleiben, kann man den Vertrag dann immer noch kündigen und sich ein anderes Angebot suchen. In vielen Fällen ist es auf Dauer billiger, das Handy selbst zu beschaffen und dafür einen Laufzeit- oder Prepaid-Vertrag mit günstigen Konditionen und kurzer Laufzeit zu wählen. (uma)