Keine 1,06 Milliarden Euro für Brüssel: Intel siegt vor dem EuGH
Seit 15 Jahren streiten Brüssel und Intel über eine Milliardenstrafe gegen den Chipkonzern. Der hat sich nun womöglich endgültig durchgesetzt.
Im Rechtsstreit über eine Milliardenstrafe gegen Intel hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat sämtliche Rechtsmittelgründe der Kommission gegen die Aufhebung der Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro zurückgewiesen, teilte es am heutigen Donnerstag mit. Intel zeigte sich gegenüber Bloomberg zufrieden mit der Entscheidung, in Brüssel will man sie ausführlich prüfen. Bei dem Chiphersteller geht man davon aus, die Angelegenheit damit endlich hinter sich lassen zu können.
Jahrelanger Rechtsstreit mit entscheidender Wende
Grundlage des Rechtsstreits ist die Einschätzung der EU-Kommission, dass Intel zwischen 2002 und 2007 die vier "strategisch wichtigen Computerhersteller" Dell, Lenovo, Hewlett Packard (HP) und NEC mit Rabatten dazu bewegt habe, ausschließlich Chips des US-Konzerns zu kaufen. Der Konkurrent AMD habe so das Nachsehen gehabt. Als Strafe hat Brüssel im Jahr 2009 die Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Fünf Jahre später war eine Klage Intels dagegen gescheitert.
2017 wurde die Angelegenheit vom EuGH aber an das zuständige Gericht zurückgewiesen und damit drehte sich der Wind. Ganze 12 Jahre nach der Verhängung der Milliardenstrafe wurde die im Januar 2022 vollumfänglich für nichtig erklärt. Daraufhin war nun ihrerseits die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof gezogen und ist damit jetzt gescheitert. Intel wollte nach dem Sieg nicht nur die Milliardensumme zurück, sondern verlangt auch 593 Millionen Euro an Zinsen von der Europäischen Kommission.
Auch wenn die Europäische Kommission sich damit vor dem EuGH nicht durchsetzen konnte, will sie nicht leer ausgehen. Vor einem Jahr hatte sie entschieden, dass jene Teile des Rechtsstreits, in dem sie sich mit ihrer Einschätzung durchgesetzt hat, eine Geldbuße von 376,36 Millionen Euro rechtfertigen. Die Summe fußt auf den Vorwürfen, die der EuGH vor zwei Jahren nicht verworfen hatte. Damals sah sich das Gericht außerstande festzustellen, welcher Teil der ursprünglich angesetzten Geldbuße sich auf die bestätigten Vorwürfe bezog, weshalb sie komplett gekippt wurde.
(mho)