Keine Ortsgespräche mehr bei "Teledump"

Der Düsseldorfer Call-by-Call-Anbieter 01051 hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen.

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  • dpa

Der Düsseldorfer Call-by-Call-Anbieter 01051 darf keine Gespräche im Ortsnetz mehr anbieten. Dies entschied das Kölner Landgericht am Donnerstag in einer von der Telekom beantragten Einstweiligen Verfügung. Die Düsseldorfer Firma hatte seit Oktober 2000 als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen unter der Bezeichnung "Teledump" Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz zu deutlich günstigeren Tarifen als die Telekom angeboten.

Nach Ansicht der Kölner Richter verstößt dies jedoch gegen die Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Telekom und 01051. Ortsgespräche seien kein Bestandteil des zwischen Telekom und 01051 gültigen Zusammenschaltungsvertrages, sondern nur Ferngespräche. Die Düsseldorfer Firma verschaffe sich durch das Teledump-Angebot einen illegalen Vorsprung vor ihren Konkurrenten und verstoße damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Düsseldorfer Anbieter hatte vor Gericht auf eine Richtlinie der EU gepocht, wonach spätestens zum 1. Januar 2000 Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz in den Ländern der Union möglich sein müssten. Aus der EU-Richtlinie, so die Kölner Richter, könne jedoch allenfalls ein Anspruch gegenüber dem Staat oder einer staatlichen Stelle hergeleitet werden, nicht aber gegen einen anderen Marktteilnehmer wie die Telekom.

Mit dieser Begründung wiesen die Richter auch einen Antrag auf Erlass einer von 01051 beantragten Einstweiligen Verfügung gegen die Telekom zurück, mit dem der Billiganbieter im Gegenzug die Telekom zwingen wollte, ihr Netz für Teledump-Gespräche freizuschalten. Die Deutsche Telekom verfügt laut Urteilsbegründung als ehemaliger Monopolist über 98 Prozent aller deutscher Teilnehmer im Ortsnetzbereich. Weil Call-by-Call-Verfahren im Ortsnetz in Deutschland immer noch nicht möglich sind, hatte die EU-Kommission bereits im Juli 2000 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. (dpa) / (mw)