Keine Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen
Das Landgericht Düsseldorf untersagte der Polizei, die Daten von fünf Millionen Männern allein in Nordrhein-Westfalen abzugleichen. Die große Koalition berät derweil über eine Verschärfung der Gesetze im Kampf gegen den Terror.
Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der tageszeitung eine Klage des Polizeipräsidiums Düsseldorf endgültig abgewiesen, das eine Rasterfahndung beantragt hatte.
Die Polizei wollte im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus die Daten von fünf Millionen Männern allein in Nordrhein-Westfalen abgleichen und später die Fahndung bundesweit ausdehnen, um so genannte Schläfer aufdecken zu können. Dies wurde zunächst von den zuständigen Richtern zurückgewiesen, da eine konkrete Gefahr nicht erkennbar sei. Gegen diese Entscheidung klagte das Polizeipräsidium unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA). Es habe konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida mit zwei Taschen nach Deutschland gekommen seien. Diese Behauptung erschien dem Düsseldorfer Landgericht nun als "äußerst vage" und keinesfalls hinreichend, um eine Rasterfahndung zu veranlassen.
In Deutschland steht das Instrument der Rasterfahndung nur den Landespolizeien zu. Seit dem gestrigen Donnerstag beraten die Innen- und Justizpolitiker der großen Koalition über eine Verschärfung der Gesetze im Kampf gegen den Terror. Dabei setzen sich die Unionspolitiker besonders dafür ein, dass auch das BKA eine Rasterfahndung veranlassen darf. Verhandelt wird außerdem über die Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken, über die Telefonüberwachung und über den großen Lauschangriff. Hier sollen die Regeln so verändert werden, dass der vom Bundesverfassungsgericht als schützenswert definierte "Kernbereich der privaten Lebensführung" nicht die Fahndung behindert. Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin hatte BKA-Chef Jörg Ziercke vehement beklagt, dass das Instrument des großen Lauschangriffs nach dem Gerichtsurteil praktisch unbrauchbar geworden sei. Verhandelt wird auch über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern mit dem Ziel, die Vorbehalte der SPD gegen die Technik aufzulösen. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl verkündete bereits gestern, dass es "kein apodiktisches Njet von der SPD" mehr gebe.
Zu den Auseinandersetzungen um die Online-Durchsuchung und die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung siehe auch die Ăśbersicht ĂĽber die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
(Detlef Borchers) / (jk)