Keine Software-Patente nach amerikanischem Muster in Europa

Die bereits befürchtete weitgehende Ausweitung des Patenschutzes für Software in Europa wird es nicht geben.

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Von
  • Oliver Diedrich

Die bereits befürchtete weitgehende Ausweitung des Patenschutzes für Software in Europa wird es nicht geben. Zwar hat die Europäische Kommission ihre genaue Entscheidung noch nicht bekannt gegeben, aber die Grundsätze wurden bereits heute bekannt: "Die Kommission will keine Kopie der US-Praxis", erklärte ein Mitarbeiter des Generaldirektorats Binnenmarkt gegenüber c't. Die Direktive für ein einheitliches Patentrecht in Europa soll eine rechtliche Klarstellung bringen, wird sich ansonsten jedoch weitgehend an den zurzeit geltenden Normen orientieren.

Patentwürdig werden nach der neuen Richtlinie Erfindungen sein, die einen technischen Fortschritt beinhalten. Damit ist Software zwar nicht grundsätzlich von einer Patentierung ausgeschlossen; die Hürden für die Erteilung eines Patents liegen jedoch recht hoch. Kleinere Softwarehäuser und Open-Source-Entwickler hatten im Vorfeld der EU-Entscheidung eine Angleichung an das amerikanische Patentrecht befürchtet. Dort wurden bereits zahllose Patente auf triviale "Erfindungen" im EDV-Bereich erteilt. Derartige "Trivial-Patente" will die Kommission in Europa verhindern. Auswüchse wie in Amerika, wo Software-Firmen jede noch so kleine Idee patentieren, um sich mit möglichst vielen eigenen Patentforderungen gegen Patentklagen anderer Unternehmen zu verteidigen, sollen in Europa nicht möglich sein. Auch die in den USA mögliche Patentierung von nicht-technischen Erfindungen wie Geschäftsprozessen wird es in Europa nicht geben.

Damit sind zumindest die schlimmsten Befürchtungen der Gegner von Software-Patenten – die vollständige Übernahme amerikanischer Verhältnisse – ausgeräumt. Die grundsätzliche Kritik an Software-Patenten ist mit der sich abzeichnenden Entscheidung freilich nicht entkräftet. Zudem lässt das aktuelle deutsche Patentrecht, an dem sich die erwartete europäische Regelung zumindest in ihren Grundzügen orientierten dürfte, durchaus Lücken und Interpretationsspielräume. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Direktive der Kommission hier zumindest für klare Verhältnisse sorgen wird. (odi)