Kim Dotcom: Beweisaufnahme des Auslieferungsverfahrens abgeschlossen

Der neuseeländische Richter Nevin Dawson entscheidet, ob der deutsche Internetunternehmer an die USA ausgeliefert wird. Dotcom hegt angesichts des Namens Hoffnung.

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Kim Dotcom

(Bild: dpa / David Rowland, Archiv)

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Von
  • dpa

Das Schicksal des Internetunternehmers Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) liegt seit Dienstag in den Händen eines Richters in Neuseeland. Nevin Dawson entscheidet, ob der in den USA wegen massiver Copyright-Verletzungen Angeklagte sowie drei seiner Kollegen ausgeliefert werden oder nicht. Die Beweisaufnahme ging am Dienstag zu Ende, geht aus einem Tweet des Gerichts hervor. Dotcom war am letzten Tag der Anhörung nicht anwesend.

"Das ist der Richter, der mich gegen Kaution freiließ", twitterte der 41-Jährige. "Es gibt Hoffnung!" Dotcom war auf US-Antrag bei einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland 2012 vorübergehend festgenommen worden. Das Gericht nannte keinen Termin für die Urteilsverkündung.

US-Ankläger wollen Dotcom wegen seiner inzwischen geschlossenen Internettauschplattform Megaupload den Prozess machen. Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer Copyright-geschütztes Material austauschten, sagen sie. Bei einem Schuldspruch droht Dotcom dort eine jahrelange Haftstrafe. Dotcom wehrt sich gegen die Vorwürfe und die Auslieferung. Er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. (anw)