Kinderschutzbehörde spricht sich gegen Social-Media-Verbot aus

Die frühere Bundesprüfstelle hat sich in die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eingeschaltet – und spricht sich klar dagegen aus.

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Mädchen sitzt auf dem Boden, in der Hand ein Smartphone, um sie herum Icons, die zu sozialen Medien und Internet gehören

(Bild: Shutterstock.com/ Kaspars Grinvalds)

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Nachdem das australische Parlament Social-Media-Plattformen per Gesetz verbieten will, Nutzer unter 16 Jahren anzusprechen, wird auch in Deutschland heftig diskutiert. Der Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), vielen Nutzern besser bekannt unter dem früheren Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, später jugendgefährdende Medien, spricht sich klar gegen ein pauschales Verbot aus.

"Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden", sagt Sebastian Gutknecht. Er verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention, die neben dem Schutz der Kinder auch ein Recht auf die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Möglichkeiten umfasse. Für Gutknecht gehört dazu auch die Nutzung von Social Media: "Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend."

Damit positioniert sich mit Gutknecht der Leiter einer Behörde klar gegen die Idee, die historisch eher im Ruf stand, lieber zu viel als zu wenig zu verbieten. Teil der australischen Social Media Minimum Age-Bill ist die Verpflichtung, die Accounterstellung durch Unter-16-Jährige zu unterdrücken. Dazu müssen die Anbieter geeignete Maßnahmen ergreifen. Tatsächlich ist auch in Australien noch nicht klar, ob das Verbot überhaupt wirksam wird – denn noch fehlen weitere Maßnahmen auf Verordnungsebene, die Verfehlungen mit Strafen belegen sollen.

Auch mit dem Digital Services Act und anderen Rechtsnormen wie dem deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) werden Anbieter dazu verpflichtet, Minderjährige anders zu behandeln als erwachsene Nutzer. Insbesondere laut Gesetz jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen für diese nicht zugänglich sein.

Derzeit gibt es eine intensive Debatte darum, inwiefern Alterserkennungstechnologie hier zuverlässige Ergebnisse produziert, ob im Umkehrschluss eine digitale Ausweispflicht nötig werden könnte oder ob Angebote, die keinen ausreichenden Kinder- und Jugendschutz gewährleisten, dafür sanktioniert werden müssen. Die BzKJ findet, dass es darum gehen müsse, Kindern und Heranwachsenden auf den Plattformen eine sichere Umgebung zu bieten und hält eine "wirksame und plattformspezifische Altersüberprüfung" für sinnvoll.

Aufregung verursachte in Deutschland zuletzt eine Umfrage durch die Online-Meinungsforscher von YouGov: Demnach würden 77 Prozent der Deutschen ein Social-Media-Verbot wie in Australien unterstützen. Allerdings sind auch nur 16,9 Prozent der deutschen Bevölkerung unter 18 Jahre alt, etwa ein Drittel der Deutschen ist älter als 60 Jahre – und befragt wurden laut YouGov nur über 18-Jährige.

(mack)