Kino.to-Gründer verurteilt
Nach der Absprache mit Staatsanwaltschaft und Gericht ist der Kopf des stillgelegten Streaming-Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dennoch kam der Leipziger vorerst auf freien Fuß.
Ein Jahr nach der großangelegten Razzia gegen Kino.to ist der Gründer und Chef des Streaming-Portals wie erwartet zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Über das Portal waren tausende illegal kopierte Filme erhältlich. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekannt gewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.
Der Kopf des Kino.to-Teams hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Das war Bedingung für eine Absprache über das Strafmaß, die das Gericht angeregt hatte, um das Verfahren zügig zu Ende bringen zu können. Ohne Geständnis und die Absprache hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen, meinte Nickel, der auch befürwortet, dass Dirk B. seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen kann. Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden. Von allen Kino.to-Machern – fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt – hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozessen immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es einzig und allein um den Profit."
Der Kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, "unter diesen Abschnitt seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen". Dieser "Lebensabschnitt" hatte nicht erst 2008 mit der Gründung von Kino.to begonnen. Dirk B. war als Betreiber der eDonkey-Site "Saugstube" 2004 bereits einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Mit Material von dpa) / (vbr)