Klage gegen US-Lauschgesetz wird weiter verhandelt

Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die Kläger gegen die Neufassung des Gesetzes zum Abhören der internationalen Telekommunikation von dem damit legitimierten NSA-Lauschprogramm durchaus betroffen sein könnten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Streit um Abhöraktionen des US-Militärnachrichtendienstes National Security Agency (NSA) geht in eine weitere Runde. Ein US-Berufungsgericht hat die Entscheidung eines Bundesgerichts in New York aufgehoben, das eine Klage gegen die Neufassung eines Abhörgesetzes abgewiesen hatte. Dem Bundesgericht hatte der Nachweis gefehlt, dass die Kläger selbst im Rahmen des durch die Gesetzesänderung legitimierten Lauschprogramms der NSA abgehört worden seien.

Zu den Klägern gegen den neuen Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gehören zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, die Autorenvereinigung PEN sowie einzelne Journalisten. In dem Urteil des Berufungsgerichts es nun, dass die Kläger "guten Grund haben zu glauben, dass gerade ihre Kommunikation in den Bereich der breiten Überwachung fällt, von der sie ausgehen können, dass die Regierung sie durchführt". Die Kläger hätten bezeugt, dass sie beruflich regelmäßig mit Personen telefonieren oder E-Mails austauschen müssten, die am wahrscheinlichsten überwacht würden.

Das Bundesgericht für den südlichen Bezirk in New York muss sich nun erneut mit dem Fall auseinandersetzen. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die im Namen der anderen Vereinigungen die Klage eingebracht hatte, sprach von einem "großen Sieg für den Datenschutz und den Rechtsstaat". Damit könne ein Verfahren fortgesetzt werden, von dem man sich ein historisches Urteil zu der mit der FISA-Änderung verknüpften Befugnis der Exekutive erwarte, internationale E-Mails und Telefongespräche der Amerikaner praktisch ohne richterliche Kontrolle zu belauschen.

Beobachter gehen davon aus, dass die US-Regierung die weiteren Verhandlungen erneut mit dem Hinweis auf zu schützende "Staatsgeheimnisse" zu blockieren suchen dürfte. Damit war sie in anderen Fällen bereits erfolgreich. In der viel beachteten Klage der Al-Haramain Islamic Foundation gegen das NSA-Abhörprogramm ließ ein Bundesrichter in San Francisco, Vaughn Walker, dieses Argument aber nicht gelten. Die Kläger hatten ihm zufolge ausreichend Beweismaterial beigebracht, dass sie Opfer einer rechtswidrigen Überwachung ihrer elektronischen Kommunikation wurden. Ende vergangenen Jahres verdonnerte Walker die US-Regierung zur Zahlung von 2,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz. (vbr)