Klage von Sinti- und Roma-Interessenvertretung gegen IBM abgewiesen

Die Klage der GIRCA auf Entschädigung wegen einer Beteiligung des Konzerns IBM an der Vernichtung von Sinti und Roma durch das nationalsozialistische Regime wurde wegen Verjährung zurückgewiesen.

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Von
  • Bernd Butscheit

Im langjährigen Rechtsstreit der GIRCA gegen IBM musste die Sinti- und Roma-Interessenvertretung eine Niederlage hinnehmen. Die GIRCA erhebt den Vorwurf, der IBM-Konzern habe zwischen 1933 und 1945 dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland durch die Lieferung von Maschinen und Lochkarten aus der Produktion ihrer Tochterfirma Hollerith-Maschinen-Gesellschaft (DEHOMAG) bei der Planung und Durchführung des Holocaust und damit auch bei der Vernichtung von Sinti und Roma in den KZs geholfen. Wegen dieser "Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit" fordert die Organisation von IBM deshalb Entschädigung.

Die Existenz des europäischen IBM-Headquarters in Genf während der Nazi-Zeit belege auch die Arbeit des US-Autors Edwin Black, ist sich GIRCA sicher. Black hatte seine Erkenntnisse in dem Buch IBM und der Holocaust vorgestellt (siehe dazu den Artikel: IBM und die Nazis: Ich Bin Mitschuldig). IBM bestreitet dagegen, im 3. Reich noch die Kontrolle über die DEHOMAG gehabt zu haben, diese sei dem Konzern von den Nazis entzogen worden. Black allerdings vertritt die Ansicht, IBM habe selbst dann, als amerikanische Firmen den Kontakt zu Töchtern in Hitlerdeutschland abbrechen mussten, über seine Schweizer Europa-Zentrale die DEHOMAG weitergeführt -- und das auch nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs durch einen Treuhänder in enger Absprache mit der US-amerikanischen Konzernzentrale und zumindest mit stillschweigender Duldung durch den IBM-Gründer und langjährigen Chef der Firma, Thomas J. Watson. IBM habe auch die Gewinne der DEHOMAG in der Nazizeit stillschweigend nach Ende des Krieges eingesammelt.

Der Beginn der Auseinandersetzung liegt schon schon mehrere Jahre zurück. Juristische Fragen nach der Zuständigkeit Schweizer Gerichte und der Zulässigkeit der Klage erschwerten das Verfahren. Nun hat ein Gericht in Genf die Klage wegen Verjährung zurückgewiesen. Der Anwalt der GIRCA kündigte bereits Berufung gegen diese Entscheidung an. (bbu)