Gestorbene Frau im Restaurant: Disney argumentiert doch nicht mit Streaming-Abo

Disney will den Fall einer verstorbenen Frau in einem Lokal nun doch nicht vor einem Schiedsgericht klären lassen – und argumentiert mit Menschlichkeit.

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Disney in New York

Der Antrag auf Klageabweisung im Todesfall einer 42-Jährigen aufgrund eines Streaming-Abos hatte für Aufsehen gesorgt.

(Bild: Alexandre Tziripouloff/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Disney macht im Rechtsstreit um einen allergiebedingten Todesfall in einem seiner Restaurants einen Rückzieher: Statt den Fall von einer Schiedsstelle klären zu lassen, will das Unternehmen die Klage des Witwers der Verstorbenen nun doch vor dem regulären Gericht in Florida klären lassen. Disneys Anwälte hatten zuvor die Abweisung der Klage beantragt mit der Begründung, der Mann habe in der Vergangenheit ein Test-Abo von Disney+ abgeschlossen und dabei der außergerichtlichen Klärung sämtlicher Streitigkeiten zugestimmt. Der Antrag hatte international für Schlagzeilen gesorgt.

Die Frau des Klägers war an einem anaphylaktischen Schock gestorben, nachdem sie in einem Lokal eines Disney-Freizeitparks gegessen hatte. Die Speisen waren mit Lebensmitteln kontaminiert, gegen die sie allergisch war. Dabei hatte sie die Kellner mehrfach auf ihre Allergien hingewiesen. Die 42-Jährige starb, ihr Mann zog vor Gericht.

Disney hatte zuletzt den Antrag gestellt, die Klage abzuweisen, um genau das zu verhindern. In der Argumentation bezog sich der Entertainment-Riese auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streamingdienstes Disney+, die der Kläger 2019 bei Abschluss eines Probeabos akzeptiert hatte: Streitigkeiten müssten vor ein Schiedsgericht gehen – in allen Belangen, die den Disney-Konzern und seine Tochtergesellschaften betreffen. Eine ähnliche Klausel habe es in den AGB gegeben, als der Kläger die Tickets für den Park kaufte.

Nachdem zahlreiche Medien den Fall aufgegriffen hatten, ändert Disney nun seine Strategie. Der für Oktober anberaumte Anhörungstermin vor Gericht ist abgesagt. Anfang der Woche erklärte Josh D'Amaro, Vorsitzender von Disney Experiences, gegenüber mehreren Medien, das Unternehmen verzichte auf sein Recht auf ein Schiedsverfahren. "Bei Disney streben wir danach, die Menschlichkeit über alle anderen Überlegungen zu stellen", wird D'Amaro zitiert. "Angesichts solcher einzigartigen Umstände wie in diesem Fall glauben wir, dass diese Situation einen sensiblen Ansatz rechtfertigt, um eine Lösung für die Familie zu finden, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat."

Der Anwalt des Klägers hatte Disneys Vorgehen als absurd, unverschämt und unfair bezeichnet. In einer ersten Antwort auf die Klage im Mai war Disney noch nicht auf das Schiedsverfahren eingegangen. Stattdessen argumentierte das Unternehmen, selbst nicht Inhaber des Pubs zu sein, sondern nur Vermieter.

Der Rückzieher des Unternehmens sei ungewöhnlich, sagte Joseph Sellers, der als Anwalt regelmäßig große Sammelklagen einreicht, der Nachrichtenagentur Reuters. Die Entscheidung deute darauf hin, dass die Anwälte von Disney das Vorgehen nicht als Erfolg versprechend gesehen hätten. Der freiwillige Rückzug sei weniger peinlich als die wahrscheinliche Niederlage vor Gericht.

Der Fall wird beim 9. Bezirksgericht im US-Bundesstaat Florida unter der Nummer 2024-CA-001616-O gefĂĽhrt.

(are)