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Nach Todesfall: Disney beantragt Klageabweisung, weil Kläger Disney+-Abo hatte

Disney argumentiert, dass die Klage eines Witwers gegen den Konzern wegen dessen Mitgliedschaft bei Disney+ schiedsgerichtlich entschieden werden müsse.

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Disney+-Logo auf Smartphone-Screen

(Bild: AFM Visuals/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Nico Jurran

Verhindert eine Mitgliedschaft beim Videostreamingdienst Disney+, dass Hinterbliebene im Falle eines von Disney zu verantwortenden Todesfalls vor Gericht gehen können? Diese Ansicht vertreten jedenfalls die Anwälte des Konzerns in Zusammenhang mit einer am 22. Februar vor dem Bezirksgericht des 9. Gerichtsbezirks von Orange County, Florida, eingereichten Klage (unter der Fallnummer 2024-CA-001616-O hier einsehbar)

Mit besagter Klage versucht Jeffrey Piccolo den Konzernteil Walt Disney Parks and Resorts sowie die Betreiberfirma des Restaurants "Raglan Road” für den Tod seiner Frau Konokporn Tangsuan haftbar zu machen. Dieser war laut Kläger am 5. Oktober vergangenen Jahres im "Raglan Road" trotz mehrfachen ausdrücklichen Hinweisen Speisen serviert worden, in denen sich Nüsse und Milch befanden, gegen die Tangsuan hochgradig allergisch war. Kurz nach dem Verzehr ihres Abendessens erlitt sie daher eine schwere akute allergische Reaktion, an der sie starb. Die Untersuchung des Gerichtsmediziners bestätigte, dass die Todesursache eine Anaphylaxie war, die auf einen erhöhten Gehalt an Milchprodukten und Nüssen in ihrem Körper zurückzuführen war.

Piccolo und seine Frau hatten nach Angaben des Klägers das "Raglan Road" aufgesucht, da sowohl Walt Disney Parks and Resorts als auch der Restaurantbetreiber in der Öffentlichkeit dafür geworben hatten, dass Personen mit Lebensmittelallergien oberste Priorität in dem Restaurant hätten und ein für spezielle Diäten geschultes Personal vor der Essensbestellung konsultieren werden könne.

Wie nun bekannt wurde, reichten die Anwälte des Disney-Konzern daraufhin beim Bezirksgericht einen Antrag auf Klagabweisung ein – mit einer durchaus originellen Begründung: Der Kläger habe am 29. November 2019 ein Testabo für Disneys Videostreamingdienst "Disney+" abgeschlossen und dabei die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Dienstes abgenickt. Und in eben diesen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument verlinkt gewesen, durch den Piccolo für den vorliegenden Fall der von ihm beschrittene Rechtsweg versperrt sei. Vielmehr habe er seinen Fall vor einem Schiedsgericht vorzubringen. Kritiker werten dies als Versuch seitens Disney, den Fall vor eine Institution zu bringen, die dem Konzern wohlgesonnener ist als ein Gericht.

Disneys Anwälte berufen sich darauf, die Vereinbarung gelte laut damaliger Formulierung für "alle Streitigkeiten, Handlungen oder sonstigen Kontroversen zwischen Ihnen und uns in Bezug auf den Disney+ Dienst, den ESPN+ Dienst oder diesen Vertrag, unabhängig davon, ob diese auf vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Ereignissen beruhen, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung, einer Garantie, eines Gesetzes, einer Vorschrift oder einer sonstigen rechtlichen oder billigen Grundlage".

Eine ähnliche Konsequenz wollen die Konzernanwälte auch aus dem Umstand ziehen, dass der Kläger in der Vergangenheit über die Disney-Website "My Disney" Eintrittskarten für Disneys Vergnügungspark Epcot gekauft hatte. Auch hier hätten die Nutzungsbedingungen der Website eine ähnliche Formulierung enthalten.

Piccolos Anwälte erklärten in ihrer Antwort, die Annahme, ihr Mandant habe bei der Einrichtung seines Disney+-Kontos im Namen seiner Frau oder ihres Nachlasses zugestimmt, Verletzungen zu schlichten, die seine Frau in einem Restaurant auf dem Geände des Konzerns erleidet, grenze an Absurdität. Das Bezirksgericht hat nun für den 2. Oktober eine Anhörung angesetzt.

Update

(nij)