Kleiner Lichtblick für Napster

Napster darf die Beweisführung antreten, dass die großen Musik-Labels mit ihren Joint Ventures eine Monopolstellung aufbauen wollen.

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Von
  • Holger Bleich

Die Musik-Tauschbörse Napster hat gestern vor dem nordkalifornischen Federal District Court eine kleine Genugtuung erfahren: Richterin Marilyn Patel erlaubte der von der Musikindustrie niedergeklagten Firma, Beweismittel zu eventuellen Kartellabsprachen der großen Musik-Labels vorzulegen, da ein begründeter Verdacht bestehe.

Hierbei geht es vor allem um die beiden Joint Ventures Pressplay (Vivendi Universal und Sony Music) und MusicNet (BMG, EMI, AOL Time Warner und Real Networks). Über diese Suchdienste versuchen die Plattenfirmen, ihre Musik per Internet zu verkaufen. Im letzten Jahr überzogen die Labels Napster solange mit Klagen, bis die Firma ihren Dienst im Juli 2001 einstellte. "Wenn Napster Recht hat, waren diese Klagen der Versuch, den digitalen Vertrieb von Musik nahezu zu monopolisieren", schrieb die Richterin.

Wenn Napster nachweisen könne, dass die Labels illegale Absprachen getroffen hatten, könnte das die Klagen außer Kraft setzen, so die Richterin. Zu den Joint Ventures sagte sie wörtlich: "These ventures look bad, smell bad and sound bad."

Die Richterin verpasste Napster aber gleich wieder einen Dämpfer, als sie eventuelle Konsequenzen einer erfolgreichen Beweisführung einschätzte: "Selbst wenn das gelänge, könnten die großen Player ihre kartellrechtlich bedenklichen Aktivitäten einfach etwas zurückschrauben und erneut klagen", stellte sie fest.

Napster versucht derzeit recht erfolglos, einen bezahlten Aboservice seines Dienstes aufzubauen. Ein entsprechender Betatest ist kürzlich nach langer Verzögerung gestartet. Es mangelt noch immer an Lizenzen zum Verteilen von viel nachgefragten Musikstücken. Über die Beteiligung von Bertelsmann (BMG) kommt Napster wenigstens an den Fundus von MusicNet. Wegen der Blockadehaltung der großen Labels, die Napster unbedingt aus dem Geschäft raushalten wollen, läuft seit Oktober 2001 eine Kartellrecht-Untersuchung des US-amerikanischen Justiz-Ministeriums. (hob)