Kommissar Trojaner
Die Schweiz prüft den Einsatz von Spionagesoftware zum Abhören von VoIP-Telefonaten.
Während das Abhören von herkömmlichen Telefonaten in Fest- oder Mobilfunknetzen zum Tagesgeschäft gehört, stellen Verbindungen per Voice-over-IP für Strafermittler häufig ein Problem dar, besonders wenn überwachte Personen Skype über ausländische Server nutzen oder direkt von PC zu PC telefonieren und dabei die Daten verschlüsseln. Das Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) testet daher den Einsatz von Spionagesoftware, mit deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören lassen sollen.
Die Software stammt von dem Schweizer Sicherheitsunternehmen ERA IT Solutions, das sie ausschließlich an Ermittlungsbehörden liefern will. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Antiviren-Hersteller das Programm in ihre Datenbanken aufnehmen und ihre Tools den Befall melden. Firewalls stellen laut Hersteller für das Programm kein Problem dar.
Die Installation der Software-Wanze soll nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Die Internetprovider der überwachten Personen sollen das Programm dann auf deren Rechner schleusen. Das Programm speichert die abgehörten Daten ab und sendet sie in kleinen, unauffälligen Paketen an einen Server. Wird der PC vor Ende der Übertragung abgeschaltet, nimmt das Programm diese nach dem nächsten Start wieder auf.
Die Wanze hat noch einige zusätzliche Funktionen: So kann sie beispielsweise das eingebaute Mikrofon eines Notebooks zur Raumüberwachung aktivieren oder angeschlossen Webcams aktivieren. Da letztere jedoch meist durch Leuchtdioden den Betrieb signalisieren, dürfte dies in der Praxis nicht sinnvoll sein. Nach Abschluss einer Abhöraktion kann sich das Programm zeitgesteuert selbst deinstallieren.
Bislang wurde das Projekt geheim vorangetrieben, doch nun hat die SonntagsZeitung darüber berichtet. Sie zitiert Charles Gudet, den Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im UVEK, der einräumte, dass im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eine klare Rechtgrundlage für den Einsatz von Trojanern fehle. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen erlaubten den Einsatz von Software-Wanzen hingegen gemäß der Regelungen für Überwachungen mit technischen Überwachungsgeräten. (ad)