Konzertmitschnitte im Internet legalisiert
Greatful-Dead-Fans können künftig selbst gemachte Liveaufnahmen von Konzerten legal im Internet verbreiten, sofern sie keine kommerziellen Absichten verfolgen.
Greatful-Dead-Fans können künftig selbst gemachte Liveaufnahmen von Konzerten legal im Internet verbreiten, sofern sie keine kommerziellen Absichten verfolgen. Auf diese Regelung einigten sich der Anwalt der Nachlaßverwalter der US-Rocklegende und eine MP3-Website. Wer Grateful-Dead-Dateien ins Web stellt, darf kein Geld dafür nehmen, keine Anzeigenwerbung zulassen und auch die Daten der Surfer nicht für kommerzielle Zwecke einsetzen. (ts)