Kooperation von Microsoft und OpenAI (noch) kein Fall fürs Bundeskartellamt

Die deutsche Wettbewerbsaufsicht meint nicht, dass die Kooperation zwischen Microsoft und OpenAI anmeldepflichtig ist. Sie will sie aber im Auge behalten.

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Microsoft bietet KI beispielsweise in seinem Cloud-Dienst "Azure OpenAI Service" ein.

(Bild: Microsoft)

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Der Technologie der Künstlichen Intelligenz könne in der Digitalwirtschaft Wettbewerbsimpulse bringen, aber auch die Gefahr, dass große Internetkonzerne ihre Machtposition weiter verfestigen. Davon geht Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt aus. Vor diesem Hintergrund hat sein Amt die Beteiligung von Microsoft am KI-Unternehmen OpenAI intensiv geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass sie in Deutschland nicht der Fusionskontrolle unterliegt. OpenAI ist vor allem durch seinen Chatbot ChatGPT bekannt geworden.

Die Sache würde allerdings erneut auf den Schreibtischen des Bundeskartellamts landen, falls Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI ausbaut. Dann müsste sein Amt erneut prüfen, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht, sagte Mundt laut einer Mitteilung. Insgesamt müsse das Bundeskartellamt "die weitere Marktentwicklung und vor allem die Beteiligung der großen Player an jungen aufstrebenden Unternehmen in diesem Bereich sehr aufmerksam beobachten", schließlich sei KI eine Schlüsseltechnologie für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der Digitalwirtschaft.

Microsofts Engagement für OpenAI wurde im Juli 2019 weitläufig bekannt, als sich der Softwarekonzern mit rund einer Milliarde US-Dollar an dem KI-Startup beteiligte. Die Investition sei damals schon Teil einer breiter angelegten Partnerschaft gewesen, bei der Microsoft Zugang zu OpenAI-Technik bekam, erläutert das Bundeskartellamt. Im Januar dieses Jahres weitete Microsoft seine Investitionen in OpenAI und die Zusammenarbeit aus.

Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass Microsoft einen "wettbewerblich erheblichen Einfluss" auf OpenAI ausübt, wie es im deutschen Wettbewerbsrecht als "Zusammenschlusstatbestand" ausreiche. Weiter war für die Wettbewerbsaufseher wichtig, ob OpenAI in Deutschland eine "erhebliche Inlandstätigkeit" ausgeübt hat. Das sei erst ab diesem Jahr der Fall.

Davon unabhängig prüft das Bundeskartellamt seit März dieses Jahres, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Falls es das feststellt, kann das Amt mögliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen unterbinden. Eine solche Machtstellung hat das Amt bisher bereits bei Amazon, Apple, Alphabet/Google und Meta/Facebook festgestellt. Amazon und Apple haben vor Gericht dagegen Beschwerde eingelegt.

(anw)