Krankenkassen: E-Versichertennachweis und E-Versichertenbestätigung in Arbeit
Krankenkassen arbeiten mit Software-Unternehmen eigenständig an der Digitalisierung. Bescheinigungen und Nachweise werden zunehmend elektronisch übermittelt.
Gesetzlich Versicherte müssen beim Arzt in der Regel ihre Versichertenkarte mitbringen. Falls die Patienten ihre Karte vergessen haben, faxt die Krankenkasse im Idealfall eine Ersatzbescheinigung. Diesen Vorgang will die TK jetzt mit einer elektronischen Form der Bescheinigung vereinfachen. Dabei wird die E-Ersatzbescheinigung von der Krankenkasse über den E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) übermittelt. Arztpraxen können die Bescheinigung nach Zustimmung der Versicherten über eine Schaltfläche im Praxisverwaltungssystem (PVS) anfordern. Anschließend übermittelt die Krankenkasse den Versichertennachweis an das PVS.
Die TK hat die elektronische Ersatzbescheinigung ohne gesetzlichen Auftrag entwickelt und zusammen mit dem IT-Dienstleister eHealth Experts umgesetzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik GmbH und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie weitere Krankenkassen und deren Dienstleister waren ebenfalls beteiligt. Das Verfahren wurde nach Angaben der TK auch von anderen PVS-Herstellern implementiert. Weitere Krankenkassen wie die AOK und die IKK Classic wollen diese Möglichkeit in Zukunft ebenfalls anbieten.
Elektronische Versichertenbestätigung
Außerdem arbeitet die TK zusammen mit den Software-Unternehmen Yoshteq und der Davaso GmbH – einem Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen – an einem Verfahren für die elektronische Leistungsbestätigung (eLB), die als elektronische Versichertenbestätigung (eVB) bekannter ist. Derzeit ist es so, dass Versicherte Unterschriften in Papierform bei den Krankenkassen einreichen müssen. Ebenfalls an Bord sind bereits die Krankenkassen IKK Classic, die AOK Niedersachsen und die AOK NordWest. Die Kassen erhoffen sich dadurch "zeitlichen Verzögerungen und unnötigen Aufwänden" entgegenzusteuern, die auch immer wieder zu Rechnungskürzungen geführt hätten.
Ohne Telematikinfrastruktur
Versicherte müssen sich für den Prozess, der nicht über die Telematikinfrastruktur – dem Gesundheitsnetz – läuft, die entsprechende App der Krankenkassen auf ihrem Smartphone installieren und für die eLB (beziehungsweise die eVB) anmelden. Für die erstmalige Registrierung ist – sofern noch nicht erfolgt – die Eingabe eines Codes erforderlich, den die Krankenkassen über die Post verschicken. Anschließend können Leistungserbringer, beispielsweise Hebammen, eine Bestätigung über die Erbringung der Leistung anfragen. Zuvor wurden die Leistungen in der Software dokumentiert. Die Adressen für die Anfrage sind über ein bei der informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) angelegtes Verzeichnis ersichtlich, das um weitere Krankenkassen ergänzt werden soll.
Die Versicherten erhalten in der App ihrer Krankenkasse dann eine Benachrichtigung, in der sie um eine Bestätigung für die erhaltene Leistung gebeten werden. Nach erfolgreicher Bestätigung wird durch "das Bestätigungssystem eine Signatur über den Datensatz" erzeugt. Für die Signatur kommt ein FHIR-Datensatz nach dem XAdES-T Profil – XML Advanced Electronic Signatures mit Zeitstempel – zum Einsatz, wie Dominik Hufnagel der Yoshteq-Geschäftsführer sagt. "Nach erfolgreicher Rückmeldung an die Software des Leistungserbringers wird der Datensatz aus dem Bestätigungssystem gelöscht", so Hufnagel. Nach Erstellung der Rechnung wird der signierte Datensatz mitgeschickt und die Signatur kann verifiziert werden.
Für die Authentifizierung, die Signaturerzeugung und die asymmetrische Verschlüsselung kommen demnach Zertifikate zum Einsatz, welche von der ITSG im Rahmen des elektronischen Datenaustausches im Gesundheitswesen ausgestellt und bereits für den Datenaustausch der Rechnungsdaten verwendet werden. Die Daten selbst werden nochmals gemäß der technischen Standards der gesetzlichen Krankenversicherungen transportverschlüsselt (PDF).
eLB soll Industriestandard werden
Künftig wollen die hinter der eLB stehenden Unternehmen mit ihrer Lösung einen Industriestandard schaffen, "damit alle Krankenkassen das Verfahren anbieten und alle Anbieter von Praxis-Software das Verfahren nutzen". Die Spezifikationen sollen demnächst frei zur Verfügung gestellt werden. Damit können Krankenkassen und PVS-Hersteller sowie weitere Software-Unternehmen die eLB-Schnittstelle implementieren. Der Pilotbetrieb im Bereich der Hebammenhilfe ist bereits im Dezember 2021 gestartet.
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(mack)