Kreativindustrie vs. Online-Piraterie: "Langsam erziehen wir die Gerichte"

Die Musik- und die Filmwirtschaft sowie ihre Anwälte freuen sich über immer mehr Urteile zu ihren Gunsten etwa zu Websperren oder Schadensersatz bei Sharehostern. Langsam werde es möglich, richtig Druck zu machen.

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Pirate Bay

(Bild: dpa, Claudio Bresciani/Archiv)

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Aus ihrer Warte waren es gute Nachrichten, die Urheberrechtsanwältin Kerstin Bäcker auf der Kulturkonferenz des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) dem Publikum berichten konnte: Just am 1. April habe sie vier Urteile vom Landgericht München erhalten, wonach Hostprovider nach Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen auf ihren Plattformen "auch auf Schadensersatz haften".

Damit könnten die Musik- und Filmindustrie und ihre Rechtsanwälte nach einem 2008 mit einem Verfahren gegen Rapidshare gestarteten rechtlichen Streit nun "ganz anders Druck machen" auf die in Deutschland bereits deutlich ausgedünnte Branche der Klick-Hoster, freute sich Bäcker: "Langsam erziehen wir die Gerichte." Zuvor hätten diese bereits im Einklang mit dem Prinzip "Notice and Stay Down" klargestellt, dass etwa ein rechtswidrig hochgeladener Film nach dem Löschen nicht ein weiteres Mal auf die betroffene Plattform gelangen dürfe.

Die Anwältin sprach sich allgemein dafür aus, Online-Vermittler "stärker in die Pflicht zu nehmen". Es sei wichtig, die Haftungsprivilegien für Provider zurückzuschrauben und auch am Recht zu drehen, etwas öffentlich zugänglich machen zu dürfen. Da viele Host-Provider im Ausland säßen oder "anonym" agierten, sind der Juristin zufolge auch Websperren als "letztes Mittel" ein wichtiges Instrument im Kampf gegen "Online-Piraterie". Bäcker begrüßte in diesem Sinne die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende 2015, die diesen Weg prinzipiell eröffneten.

Christian Sommer, Deutschlandstatthalter der Motion Picture Association of America (MPAA), bezeichnete Websperren ebenfalls als "wichtigen Baustein", um gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorzugehen. Der Vertreter der Hollywood-Studios bedauerte daher, dass Deutschland noch "Schlusslicht in Europa" sei bei solchen Gerichtsverfahren. In anderen Mitgliedsstaaten sei bereits eine hohe dreistellige Zahl an Webportalen richterlich blockiert worden.

In Ländern wie Großbritannien sei es auch nicht erforderlich, zunächst den Inhalteanbieter zu packen zu versuchen oder an den Host-Provider heranzugehen, führte Sommer aus. Einer Studie zufolge sei so angesichts zahlreicher gesperrter Seiten im Vereinigten Königreich auch die Nutzung legaler Quellen signifikant nach oben gegangen. Der Großteil der Besucher einschlägiger Portale wisse eben nicht, dass sich die Blockaden technisch umgehen ließen. So trockneten die Einnahmequellen der betroffenen Plattformen über Werbung aus.

Der IT-Fachanwalt Thomas Stadler störte sich trotzdem schon am Begriff der "Sperrung", da der Zugangsanbieter inkriminierte Inhalte nur vor seinen Kunden verstecke und der Content "auf verschiedenen anderen Wegen" weiter erreichbar bleibe. Zudem sei die Gefahr groß, dass andere legale Inhalte auf betroffenen Servern ebenfalls dem direkten Zugriff der Nutzer entzogen würden.

"Ich halte den Zugangsanbieter für einen neutralen technischen Dienstleister, damit wir alle uns im Internet bewegen können", erläuterte Stadler seine Kritik an Websperren. "Wenn wir die Büchse der Pandora öffnen, wird viel legaler Content für die Leute nicht mehr verfügbar sein." Für alle Seiten werde es unübersichtlich mit "tausenden Sperrungsanordnungen", beklagte der Anwalt. Zudem entwickle sich ein Hase-und-Igel-Spiel rund um noch frei ansteuerbare Domains, was auch für die Rechteinhaber wenig nützlich sei. (axk)