Kriminalbeamte kritisieren Äußerungen des Bundesdatenschützers zu Massen-Gentests

Peter Schaar betreibe Effekthascherei, wenn er vor Massen-Gentests als Standardmaßnahme der Polizei warnt, meint der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende.

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Kritische Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu so genannten Massen-Gentests als routinemäßiges Ermittlungsinstrument haben den Unmut des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erregt. Schaars Befürchtungen, die Polizei könne derartige Tests ungerechtfertigt ausweiten, entbehrten "jeder realistischen Grundlage", heißt es in einer BDK-Mitteilung. "Für Massentests, wie sie derzeit in Dresden durchgeführt werden, ist die Anordnung eines unabhängigen Richters erforderlich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, an der der Bundesdatenschutzbeauftragte selber mitgewirkt hat", erklärte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Wilfried Albishausen.

Schaar hatte sich in der Berliner Zeitung anlässlich der derzeit in Dresden stattfindenden Fahndung nach einem Mann geäußert, der zwei Mädchen vergewaltigt beziehungsweise sexuell missbraucht haben soll. Nach Angaben der Polizei werden in und um Dresden 80.000 Männer zum Gentest gebeten. Staatsanwaltschaft und die Polizei hätten mit dem sächsischen Datenschutzbeauftragten vereinbart, dass in der ersten Phase nicht gleich hunderttausend Personen herangezogen werden, sondern mit einem kleinen Kreis begonnen wird. Dieser Kreis könne allerdings ausgeweitet werden. "Für unangemessen hielte ich es dann, wenn beispielsweise alle männlichen Einwohner Sachsens einen Gentest machen sollten", sagte Schaar. Ein Massen-Gentest, bei dem sehr viele völlig Unschuldige einbezogen werden, dürfe nicht eine Standardmaßnahme der Polizei werden.

Der BDK sieht in den Äußerungen "Effekthascherei" und fordert Schaar dazu auf, diese künftig zu unterlassen. "Sie verunsichern ungerechtfertigt die Bevölkerung und behindern eine effektive Strafverfolgung zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger", erklärte Albishausen. Derartige Massentests würden nur in geringer Anzahl und nur bei Schwerstkriminalität durchgeführt. Sie würden nahezu unnötig, wenn Schaar der Speichelprobe als Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung bei bekannten Straftätern zustimmen würde. (anw)