Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat die gesetzlichen Hürden, die der inzwischen abgesegnete Vorstoß zur Aufrüstung des BKA etwa bei heimlichen Online-Durchsuchungen stellt, als zu hoch bezeichnet.
Auch nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt das Vorhaben, das bereits zum Jahresanfang in Kraft treten soll, umstritten. So bemängelte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am heutigen Montag, dass die Initiative nach dem Nein des Bundesrats in den letzten Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern zu stark verwässert worden sei.
"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.
"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität". SPD-Politiker der Länder hatten im Vorfeld dagegen mehrfach betont, dass im Zeitalter des Mobilfunks ein Richter quasi rund um die Uhr greifbar sei.
"Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen Gefahren abwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigte sich Carstensen dennoch besorgt. Dabei solle auch über die Feststellung, ob bei einem großen Späh- oder Lauschangriff zur der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden.
Der Opposition und Vertretern von Verbänden von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten wird, geht das Vorhaben mit seinen umfangreichen Befugnissen für das BKA dagegen entschieden zu weit. Ganz in diesem Sinne fürchtet auch Bruno Schirra, Autor unter anderem für die Zeitschrift "Cicero", dass mit dem BKA-Gesetz "der investigative Journalismus zu Grabe getragen wird". Seine Informanten müssten "wahnsinnig sein", wenn sie sich mit ihm auf den herkömmlichen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Telefon noch mit ihm in Verbindung setzen würden. Sie müssten immer die Angst haben, dass sie von der neu geschaffenen "Superbehörde" Bundeskriminalamt "abgeschöpft" werden.
Das Vorhaben sei nach dem Muster "Sicherheit statt Freiheit" gestrickt, monierte Schirra im Deutschlandfunk. Der Journalist vor drei Jahren im Rahmen seiner Recherchen ins Fadenkreuz von Ermittlern des BKA und des BND geraten. Er fragt sich nun, was das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Pressefreiheit aus dem Februar 2007 angesichts der neuen Bestimmungen noch wert sei. (Stefan Krempl) / (vbr)