KI-Kunstgeneratoren: Künstlerinnen fordern Schadenersatz
KI-Kunstgeneratoren nutzen Bilder von Künstlern, ohne sie dafür zu entschädigen. Das geht einem Künstlerinnen-Trio zu weit.
Die Anwälte von drei Kunstschaffenden haben am United States District Court for the Northern District of California Klage gegen Stability AI, Midjourney sowie die Künstlerplattform DeviantArt eingereicht, die jeweils Kunstgeneratoren auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) betreiben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, ihre KI-Kunstgeneratoren mit etwa 5 Milliarden urheberrechtlich geschützter Bilder aus dem Internet trainiert zu haben, ohne dafür vorher die Zustimmung der Urheber eingeholt oder sie dafür entschädigt zu haben, wie aus einer Mitteilung der mit dem Fall beauftragten Anwaltskanzleien vom Samstag hervorgeht.
Die Künstlerinnen sehen durch die Nutzung der Bilder für das Training der KI-Kunstgeneratoren ihre eigenen Rechte sowie die von "Millionen von Künstlern" verletzt. Die auf Kartell- und Sammelrechtsklagen spezialisierte Anwaltskanzlei Joseph Saveri spricht zusammen mit der Kanzlei Matthew Butterick und Kollegen von Urheberrechtsverletzungen (auch im Zusammenhang mit Fälschungen), Verstößen gegen den Digital Millennium Act (DMCA) und der Verletzung der Veröffentlichungsrechte ihrer Mandantinnen. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen kalifornische Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb.
Ferner werfen sie dem Künstlerportal DeviantArt, auf dem Kunstschaffende ihre digitalen Werke präsentieren und zum Kauf anbieten können, Vertragsbruch im Zusammenhang mit dessen Service-Bedingungen vor.
Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder
Die KIs der Kunstgeneratoren Stable Diffusion, Midjourney und DreamUp seien mit dem LAION-5B-Datensatz trainiert worden, dessen Material aus urheberrechtlich geschützten Bildern besteht, die aus dem Internet heruntergeladen wurden. Darunter befinden sich auch Bilder, die von der Kunstplattform DeviantArt stammen. Da die Künstlerinnen über die Verwendung ihrer Bilder nicht informiert worden waren und keine Erlaubnis zur Verwendung gegeben hatten, fordern sie nun Schadenersatz. Denn eine Entschädigung hatte es von den beklagten Unternehmen nicht gegeben.
Neben den Rechteverletzungen der drei Künstlerinnen wiege laut den Kanzleien schwer, dass die "gestohlenen Kunstwerke" dazu verwendet werden, aus ihnen Kunstwerke zu erstellen, die wiederum in Konkurrenz mit der Kunst ihrer Mandantinnen treten. Das vernichte letztendlich den Beruf des Künstlers.
Die Anwälte des Künstlerinnen-Trios haben dabei aber nicht nur ihre Mandantinnen im Blick: "Dieser Fall steht für einen größeren Kampf um die Wahrung der Eigentumsrechte aller Künstler und anderer Schöpfer", sagt Savari. KI müsse für alle fair und ethisch sein.
Unternehmen, die die Arbeit von Tausenden von Kunstschaffenden verwenden, ohne deren Zustimmung zu haben oder ihnen eine Entschädigung zu zahlen, verstoßen gegen das Gesetz. Dabei gehe es nicht etwa darum, solche KI-Kunstgeneratoren grundsätzlich zu verhindern. Vielmehr sollen Wege geschaffen werden, dass KI mit menschlicher Kultur und Kreativität koexistieren kann, betont Butterick.
(olb)