Kunde darf EDV-Anlage bei unzutreffender Fehlermeldung zurĂĽckgeben
Auch wenn eine Fehlermeldung etwa bei einer Datensicherung gar nicht zutreffe, stelle sie einen erheblichen Mangel dar, da dem Kunden die ständige Nachprüfung nicht zumutbar sei, entschied das OLG Koblenz.
Ein Kunde darf ein gekauftes EDV-System zurückgeben, wenn bei der Datenspeicherung regelmäßig eine unzutreffende Fehlermeldung angezeigt wird. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am heutigen Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. Demnach gilt dies auch, wenn entgegen der Fehlermeldung die Datensicherung tatsächlich brauchbar und ohne jeden Datenverlust erfolgt war. Denn gleichwohl liege ein erheblicher Mangel vor, da dem Kunden die ständige Nachprüfung nicht zumutbar sei (Urteil vom 19.9.2007 – Az.: 1 U 1614/05).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf und gab der Klage eines Bauunternehmers statt. Der Kläger hatte eine komplexe EDV-Anlage gekauft. Bei der Datensicherung erschien jedoch regelmäßig eine Fehlermeldung. Erst umfangreiche und zeitintensive Überprüfungen zeigten, dass die Fehlermeldung falsch war. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag und wollte die Anlage zurückgeben. Anders als das Landgericht sah das OLG dies als berechtigt an. (dpa) / (jk)