Kunden übervorteilt: Millionenstrafe für Apple Card und Goldman Sachs

70 Millionen US-Dollar Strafe plus Schadenersatz setzt es für Apple und Goldman Sachs. Die gemeinsame Kreditkarte war problembehaftet.​

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Einsatz einer Apple Card im Handel

Die Apple Card ist in erster Linie für kontaktloses Bezahlen konzipiert.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 3 Min.

"Große Tech-Unternehmen und große Firmen der Wall Street sollten sich nicht so benehmen, als wären sie von Bundesrecht ausgenommen", schimpft Rohit Chopra, Chef der amerikanischen Finanz-Verbraucherschutzbehörde CFPB (Consumer Financial Protection Bureau). Anlass zu seinem Ärger sind Verfehlungen Apples und dessen Finanzpartners Goldman Sachs Bank USA, die Nutzer der Apple Card Millionen gekostet haben. Nun müssen diese Unternehmen Geldstrafen zahlen: Goldman Sachs 45 Millionen US-Dollar, Apple 25 Millionen Dollar.

Die Apple Card ist eine seit 2019 in den USA von Apple vermarktete und von der Bank Goldman Sachs herausgegebene Mastercard-Kreditkarte. Zu den Werbeversprechen gehören unter anderem zinsfreie Ratenzahlungen für den Erwerb von iPhones und anderen Apple-Produkten. Tatsächlich gibt es diesen Vorteil aber nicht automatisch, er muss während des Bestellvorgangs auf der Apple-Webseite ausgewählt werden. Diese Auswahlmöglichkeit hat Apple aber nicht angezeigt, wenn Nutzer sich erdreisteten, mit einem anderen Webbrowser als Apples eigenem Safari einkaufen zu gehen. Solche Abweichler wurden dann von hohen Zinsen überrascht.

Beschwerden über diese Kosten, aber auch andere nicht autorisierte Belastungen des Kontos, verhallten in zehntausenden Fällen ungehört. Apple sammelte die Beschwerden, leitete sie aber oft nicht an Goldman Sachs weiter. Auch nach expliziten Hinweisen der Bank verschluderte Apple weiter Kundenbeschwerden. Diese wurden nicht bearbeitet, sodass Inhaber der Apple Card für Ausgaben zur Kasse gebeten wurden, die sie gar nicht zu verantworten gehabt hätten.

Doch auch die zu Goldman Sachs durchgedrungenen Reklamationen hat die Bank nicht immer korrekt bearbeitet. US-Recht schreibt vor, dass Banken Beschwerden binnen 30 Tagen zu bestätigen haben und die Vorwürfe untersuchen müssen. Binnen 90 Tagen müssen sie ihre Kunden dann über die Ergebnisse der Nachforschungen in Kenntnis setzen. Diese Vorgaben hat Goldman Sachs "ständig" verletzt, teilt das CFPB mit. Schlimmer noch: Goldman Sachs hat falsche, negative Einträge in die Credit Historys der Kunden veranlasst. Selbst wenn Kunden davon erfahren, kann es erstaunliche Mühewaltung erfordern, falsche Einträge korrigieren zu lassen.

Zusätzlichen Schaden hat Goldman Sachs dadurch angerichtet, dass es Rückbuchungen bei mehr als 10.000 Kunden falsch verbucht hat. Die Betroffenen hatten jeweils zwei Ratenzahlungspläne laufen: Einen verzinsten, und einen zinsfreien (nach Kauf von Apple-Produkten). Bisweilen erhielten diese Kunden Rückerstattungen aus ganz anderen Transaktionen, beispielsweise, wenn sie eine Reise stornierten oder eine gekaufte Sache zurückgaben. Laut Versprechen der Bank sollten die rückerstatteten Beträge vom verzinsten Schuldensaldo abgezogen werden; tatsächlich wurden sie aber mit dem zinsfreien Saldo verbucht, was diese Inhaber der Apple Card zusätzliche Zinsen kostete.

Goldman Sachs muss Betroffenen nun mindestens 19,8 Millionen Dollar rückerstatten. Außerdem darf das Unternehmen keine neuen Kreditkarten herausgeben, bis es die Behörde mit einem Plan überzeugt hat, wie es solch ein Angebot legal umsetzen kann. Letzteres ist wahrscheinlich verschmerzbar für Goldman Sachs, möchte es doch aus der Apple Card aussteigen. Dennoch ist es für eines der größten Finanzinstitute der Welt peinlich, bei solchen Machenschaften erwischt zu werden.

Sowohl Apple als auch die Bank akzeptieren ihre Verwaltungsstrafen und die behördlichen Auflagen. Das Verwaltungsstrafverfahren des CFPB gegen Apple trägt das Az. 2024-CFPB-0012, jenes gegen Goldman Sachs das Az. 2024-CFPB-0011.

(ds)