Chance für berufliche Bildung im ländlichen Raum – Distanzunterricht

Nach Erfahrungen in der Pandemie gilt Distanzunterricht einigen als Schmuddelkind unter den Unterrichtsformen. In bestimmten Fällen wird er aber gewünscht.

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(Bild: insta_photos/Shutterstock.com)

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Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie hielt der digital gestützte Distanzunterricht in deutschen Bildungseinrichtungen Einzug. Im Nachhinein oft stark abgewertet, erhält diese Form des Unterrichts trotzdem zunehmend mehr Raum – etwa in Ostdeutschland, wo einige Abiturkurse nur durch die digitale Zusammenführung von Kursen verschiedener Schulen weiterhin angeboten werden können. In Nordrhein-Westfalen wird der Distanzunterricht nun für Berufskollegs rechtlich fest verankert. Das normalisiert diese Form des Unterrichts und holt ihn aus der Ecke der Notfalllösungen heraus.

Die nordrhein-westfälische Schulministerin, Dorothee Feller (CDU), erklärte: "Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne berufliche Bildung."

Das Landeskabinett habe den Weg für eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs freigemacht. Demnach könne mit dem neuen Regelwerk "die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden" – der Distanzunterricht werde als "regelhafte Organisationsform von Unterricht verankert". Bisher mussten Berufskollegs auf Einzelerlasse vertrauen, um eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht weiterhin durchführen zu können.

Der Schulministerin zufolge komme man mit den neuen Vorgaben auch den Wünschen vieler Ausbildungsbetriebe entgegen. In ländlichen Regionen müssten Auszubildende oft längere Fahrtzeiten auf sich nehmen, um Fachklassen zu besuchen. Mit der dauerhaften Einrichtung von Distanzunterricht könne dieser Nachteil aber ausgeglichen werden. Duale Fachklassen könnten auch im ländlichen Raum attraktiv bleiben.

Nach Willen des Landeskabinetts soll es nach der Neufassung keine aufwändigen Genehmigungsverfahren geben. Berufskollegs müssten ihre Distanzunterricht-Konzepte lediglich bei der Bezirksregierung anzeigen. Der Entwurf der neuen Verordnung muss allerdings noch durch Gremien des Landtags bestätigt werden. Dorthin wird der Entwurf übermittelt und im Ausschuss für Schule und Bildung beraten. Läuft alles wie geplant, soll die neue Vorschrift zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten.

Nordrhein-Westfalen bewies erst in der vergangenen Woche einen recht pragmatischen Umgang mit der Nutzung von Distanzunterricht. Glatteis und extreme Schneefälle hielten unter anderem Hessen und Teile Nordrhein-Westfalens in Atmen. Dementsprechend entschieden einige Regierungsbezirke, dass Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen zu ihrer eigenen Sicherheit im Distanzunterricht verbleiben sollten.

Extremwetter, die durch den menschengemachten Klimawandel wesentlich häufiger auftreten können, könnten auch in Zukunft dazu führen, dass Kinder und Jugendliche mehr via Distanzunterricht lernen. Nicht nur eisglatte Straßen, auch Hitzewellen könnten bei nicht an Wetterextreme angepasste Schulgebäuden zu vermehrten Schulausfällen führen. Digital gestützter Unterricht könnte auch dann Ausfallzeiten mindern.

(kbe)