Land Berlin legt Widerspruch gegen Gesetz zur TK-Überwachung ein

Die FDP kritisierte, die die rot-rote Koalition sei auf halbem Wege stehen geblieben; Sie wolle zwar den Schutz einzelner Berufsgruppen vor Telekommunikationsüberwachung verbessern, aber nicht die Bürgerrechte wirksamer verteidigen.

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  • dpa

Das Land Berlin soll im Fall des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anrufen. Dass beschloss mehrheitlich jetzt das Berliner Abgeordnetenhaus, wie FDP und Linke am Freitag mitteilten. Der Antrag, Teile des am 9. November vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zu überprüfen, soll bereits in der Sitzung des Bundesrates am 30. November gestellt werden, erklärte der FDP-Abgeordnete Björn Jotzo in einer Pressemitteilung.

Nach dem vom 1. Januar an gültigen Gesetz dürfen unter anderem die Verbindungsdaten von Telefon und Internet künftig ein halbes Jahr gespeichert werden. Die Überwachung der Telekommunikation wird auf schwere Straftaten beschränkt. Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden.

Leider sei die rot-rote Koalition mit ihrer halbherzigen Beschlussfassung auf halbem Wege stehen geblieben, kritisierte Jotzo. Zwar werde das Land Berlin nun im Bundesrat versuchen, die Regelungen bezüglich des Schutzes von Journalisten, Rechtsanwälten und anderer Berufsgruppen zu überarbeiten. Jedoch sollen weiterhin nicht die Bürgerrechte nicht wirksam verteidigt und die Bürger vor anlass- und verdachtsunabhängiger Überwachung geschützt werden, bemängelte der Liberale. Immerhin habe Rot-Rot jedoch seine ursprüngliche Position aufgegeben, den Vermittlungsausschuss nicht einzuschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Klaus Lederer, erklärte, "die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts u.a. für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte ist nach unserer Auffassung verfassungswidrig und nicht hinnehmbar". Das Gesetz missachte wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung des Schutzes eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (jk)